Verbrennen biogener Abfälle im Freien verboten

Seit 1. Juli 1993 ist das Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich
und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten
Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen ganzjährig verboten.

Soweit Gartenabfälle nicht im Garten selbst kompostiert werden, gehören diese in Ihre Biotonne bzw. Ihre Mehrkammertonne. Bei zu großem Anfall können Sie die alljährlich im November stattfindende Laub-, Grün- und Strauchschnitt-Sammelaktion der Marktgemeinde in Anspruch nehmen bzw. die Laubsammelsäcke (110 l Kraftpapiersäcke mit speziellem Aufdruck) zum Einzelpreis von EUR 1,50 einschließlich Abfuhr durch die Hausmüllabholung verwenden (nur soferne eine Biomülltonne oder Mehrkammertonne vorhanden ist).

Selbstverständlich können Sie Ihren Laub-, Grün- und Strauchschnitt jederzeit zu den Öffnungszeiten am Wertstoffsammelzentrum kostenlos abgeben.

Hinweis:
andere Säcke können keinesfalls abgeführt werden, da nur durch den Ankauf der Kraftpapiersäcke der Gemeinde die Abfuhrkosten gedeckt sind!

Zuletzt geändert: 28.9.2010