Was tun, wenn ein Familienmitglied zuhause verstirbt?

Die Erfahrung lehrt uns, dass viele Angehörige in so einem Fall nicht wissen, wie die weitere Vorgangsweise ist. Aus diesem Grund haben wir als Gemeindeärzte, für Sie die ersten Schritte kurz zusammengefasst: Nach Verständigung des behandelnden Hausarztes und Einholen des Behandlungsscheines, informieren Sie uns über den eingetretenen Todesfall.

Die Totenbeschau wird von uns an Ort und Stelle, je nach Vereinbarung im Zeitraum von 6 bis 24 Stunden nach dem Versterben des Angehörigen bzw. nach Verständigung, durchgeführt. Zum Ausstellen des Totenbeschaubefundes benötigen wir den von Ihnen bereits besorgten Behandlungsschein. Nach erfolgter Totenbeschau bringt die Bestattung Mödling den verstorbenen Angehörigen in die Friedhofskapelle Maria Enzersdorf. Mit dem Totenbeschaubefund können Sie dann alle weiteren Formalitäten bei der Bestattung bzw. auf dem Standesamt Mödling veranlassen.

Wir sind für Sie über folgende Telefonnummern erreichbar :
Rotes Kreuz - Brunn am Gebirge: 02236/33 2 44
Gemeindeamt Maria Enzersdorf: 02236/44 5 01
Bestattung Mödling: 02236/48 5 83
Bestattung Wolf, Brunn a.Geb.: 02236/379799
Bestattung Stolz, Wr. Neudorf: 02236/677720

 

Gemeindeärzte
Dr. Christiane und Dr. Wolfgang Zahornitzky, 2344 Maria Enzersdorf
Im Obstgarten 5, Tel. 0699/17171168
Wohnsitzärztin (Gemeindeärztin, Schulärztin)
Prakt. Arzt, Gemeindearzt
Wahlarzt, keine Kassen, Ordinationszeiten Di., 17-19 Uhr und nach Vereinbarung

Erschienen in Folge 12/2002 - Dezember 2002
zuletzt geändert: 3.10.2005