Änderung des Gemeindenamens
In der Sitzung des Gemeinderates vom 24. März 1998 wurde die Zustimmung gegeben, den Zusatz zum Ortsnamen «am Gebirge» in Hinkunft bei sämtlichen Anführungen des Ortsnamens wegzulassen. Dies deshalb, weil durch die gegebene Länge des gesamten Ortsnamens im modernen Wirtschaftsleben Probleme aufgetreten sind. Eine Nachforschung hat auch ergeben, dass die Führung des Zusatzes «am Gebirge» rechtlich nicht zwingend ist und ein Weglassen des Zusatzes keine rechtlichen Konsequenzen hätte.
Das Amt der NÖ. Landesregierung hat dem Ersuchen der Marktgemeinde mit Bescheid vom 6. Juli 1999, IVW3-M-343/1-99, stattgegeben und gemäß § 2 Abs. 1 NÖ. GO 1973, LGBl. 1000-9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Enzersdorf am Gebirge beschlossene Änderung des Gemeindenamens auf «Maria Enzersdorf» genehmigt.
Nunmehr hat der Landtag von Niederösterreich am 16. Dezember 1999 beschlossen:
Änderung
des Gesetzes über die
Gliederung des
Landes Niederösterreich in Gemeinden
Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird neben der Bezeichnung der Gemeinde Neulengbach das Wort «Marktgemeinde» durch das Wort «Stadtgemeinde» ersetzt und entfallen bei der Bezeichnung der Gemeinde «Maria Enzersdorf am Gebirge» die Worte «am Gebirge».
Ausgegeben am 18. Februar 2000 / LGBl. 1030-82/ 19. Stück, Jahrgang 2000.
Somit ist die
Abänderung des Ortsnamens rechtskräftig geworden.