RICHTLINIEN
über die Förderung von ortsansässigen Betrieben
durch die Marktgemeinde Maria Enzersdorf
(Modernisierungsaktion)
Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Mittel für Kredite, welche von nach dem Bankwesengesetz dazu berechtigten Geldinstituten an Unternehmen für die im Punkt III genannten Zwecke gewährt werden, einen fixen Zuschuss.
Weiters können auch betriebliche Investitionen,
die ohne Inanspruchnahme eines Kredites getätigt werden, gefördert werden.
Diese Aktion ist auf kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition
der Kommission der EU beschränkt. (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Zl: 96/280/EG veröffentlicht am 30.4.1996).
Für folgende
Zwecke:
Errichtung, Modernisierung und Rationalisierung von Betriebsanlagen, Geschäftseinrichtungen,
Geschäftsportalen von Betrieben, deren Bestand im Interesse der Marktgemeinde
Maria Enzersdorf gelegen ist.
Für folgende
Betriebe:
Alle Handels-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betriebe und Betriebsstätten
sonstiger selbständig Erwerbstätiger sowie deren Neugründungen, die in Maria
Enzersdorf ihren Sitz haben.
Gefördert
werden:
Ankauf von Geschäftslokalen und Baulichkeiten für Betriebszwecke. Bauliche Investitionen
zur Errichtung und Adaptierung von Geschäftslokalen und Betriebsstätten. Anschaffung
von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige betriebliche Investitionen.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge werden nur dann gefördert, wenn sie zum Zeitpunkt
der Einreichung in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kfz enthalten sind.
Die förderbare Investitionshöhe versteht sich netto exklusive MWSt. unter Einrechnung
der Eigenmittel gemäß Punkt 4.
Die vollständigen Richtlinien finden Sie im Formular- bzw. Downloadbereich.
Anfragen per Email an die Buchhaltung
zuletzt geändert: 17.2.2006