RICHTLINIEN
über die Förderung von ortsansässigen Betrieben
durch die Marktgemeinde Maria Enzersdorf 
(Modernisierungsaktion)

Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Mittel für Kredite, welche von nach dem Bankwesengesetz dazu berechtigten Geldinstituten an Unternehmen für die im Punkt III genannten Zwecke gewährt werden, einen fixen Zuschuss.

Weiters können auch betriebliche Investitionen, die ohne Inanspruchnahme eines Kredites getätigt werden, gefördert werden.
Diese Aktion ist auf kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Kommission der EU beschränkt. (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Zl: 96/280/EG veröffentlicht am 30.4.1996).

Für folgende Zwecke:
Errichtung, Modernisierung und Rationalisierung von Betriebsanlagen, Geschäftseinrichtungen, Geschäftsportalen von Betrieben, deren Bestand im Interesse der Marktgemeinde Maria Enzersdorf gelegen ist.

Für folgende Betriebe:
Alle Handels-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betriebe und Betriebsstätten sonstiger selbständig Erwerbstätiger sowie deren Neugründungen, die in Maria Enzersdorf ihren Sitz haben.

Gefördert werden:
Ankauf von Geschäftslokalen und Baulichkeiten für Betriebszwecke. Bauliche Investitionen zur Errichtung und Adaptierung von Geschäftslokalen und Betriebsstätten. Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige betriebliche Investitionen.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge werden nur dann gefördert, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kfz enthalten sind. 
Die förderbare Investitionshöhe versteht sich netto exklusive MWSt. unter Einrechnung der Eigenmittel gemäß Punkt 4.

Die vollständigen Richtlinien finden Sie im Formular- bzw. Downloadbereich.

Anfragen per Email an die Buchhaltung

zuletzt geändert: 17.2.2006