Hundehaltung
(Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes)




Da Sie als Hundebesitzer davon betroffen sein könnten, möchte Sie die Marktgemeinde Maria Enzersdorf über die Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes informieren.


Nach diesen neuen Bestimmungen sind

Hunde im Ortsgebiet, in öffentlichen Verkehrsmitteln,
Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen,
Parkanlagen (worunter auch das Gebiet des Naturparks Föhrenberge zu verstehen ist),
Einkaufszentren, Freizeit- und
Vergnügungsparks (z.B auch Freizeitgelände Südstadt),
Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern

an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.

An der Durchsetzung dieser Bestimmungen werden zukünftig vor allem Beamte der Polizei neben der Bezirksverwaltungsbehörde mitwirken.

Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, ersuche ich Sie um stärkere Beachtung dieser Bestimmungen auch im Hinblick auf ein harmonisches Zusamenleben in unsere Gemeinde.

zuletzt erschienen in Folge 7/2002 (September 2002)
zuletzt geändert: 18.1.2006