Hundehaltung
Chip-Pflicht für alle Hunde

Symbolgrafik HundSeit 30. Juni 2008 müssen alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet sein, am 31. Dezember 2009 läuft die Übergangsfrist aus.

In Österreich lebende Hund müssen gekennzeichnet sein – und zwar vom Gesetz vorgeschrieben mittels eines Mikrochip, der dem Tier von einem Tierarzt injiziert wird.

Sinn und Zweck dieser Kennzeichnung ist die schnelle Erkennung des Hundes, wenn dieser herrenlos aufgefunden wird. Durch das Lesen des Chips mit Hilfe eines Gerätes können alle relevanten Daten schnell gefunden, das Tier sofort dem Besitzer zurückgebracht werden. Das Tierschutzgesetz sieht die Kennzeichnung und Registrierung der Hunde mittels Mikrochip seit dem 30. Juni 2008 vor.

Hunde, die nach diesem Stichtag geboren wurden,
müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Chip gekennzeichnet sein.

Hunde, die vor dem 30. Juni 2008, geboren wurden,
müssen ebenfalls gechipt werden. Für sie wurde eine Übergangsfrist vereinbart. Diese läuft nun am 31. Dezember 2009 aus. Das heißt, bis dahin müssen alle Hunde, egal wann sie geboren wurden, mit einem Mikrochip versehen sein. Wenn diese Kennzeichnung bereits erfolgt ist, muss dies bis 31. Dezember 2009 dem Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Die Meldung der Kennzeichnung ist übrigens auch Pflicht. Und zwar innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe. Die Meldung erfolgt entweder im Auftrag des Halters durch den Tierarzt, oder aber – und das wird ab Jänner 2010 neu sein – durch den Halter.

Ab Sommer 2010 soll die Meldung außerdem über ein elektronisches Portal durch den Halter selbst (mittels eines qualifizierten Zertifikats, zB. Bürgerkarte) möglich sein. Welche Daten werden bei der Meldung gespeichert? Daten des Halters: Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Datum der Aufnahme der Haltung, Datum der Abgabe des Hundes und neuer Halter oder Tod des Tieres. Tierbezogene Daten: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Chipnummer, Geburtsland.


zuletzt geändert: 24.11.2009