NÖ
Landeskindergarten Theißplatz |
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Elternbeirat
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Am ersten Elternabend im Kindergartenjahr besteht für Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit einen Antrag auf Errichtung eines Elternbeirates zu stellen.
Ist die Mehrheit der anwesenden Eltern der Meinung, dass eine Wahl stattfinden soll, dann wird an diesem Abend ein Elternbeirat von den anwesenden Eltern gewählt.
Der Elternbeirat besteht aus drei Personen aus dem Kreis der Eltern (Erziehungsberechtigten) der Kinder der jeweiligen Kindergartengruppe.
Die Wahl des Elternbeirates findet beim 1. Elternabend statt.
Rote
Gruppe |
Grüne
Gruppe |
Gelbe
Gruppe |
Blaue
Gruppe |
Aufgaben des Elternbeirates
lt NÖ Kindergartengesetzes
1. Beratung und Mitwirkung bei der Gestaltung von Elternabenden im Kindergartengarten, bzw. bei Planung von Ausflügen und anderen Elternveranstaltungen, bei Elternbriefen, soweit es nicht pädagogische Maßnahmen betrifft.
2. Im Rahmen seiner Tätigkeit Kontaktherstellung mit den übrigen Eltern und dem Kindergartenerhalter in Fragen der Ausstattung und Einrichtung eines Kindergartens, in Fragen der Festsetzung von Erziehungs- und Betreuungszeiten und in Fragen der Höhe des Beitrages für Bildungsmittel und Beschäftigungsmaterial.
3. Entgegennahme und Verwaltung von Spenden von Eltern oder anderen Personen an den Kindergarten, wenn diese nicht an den Kindergartenerhalter erfolgen.
4. Erstattung des Rechenschaftsberichtes über Spendeneinnahmen sowie die Spendenausgabe am ersten Elternabend im folgenden Kindergartenjahr vor der Wahl des neuen Elternbeirates.
Nicht zu den Aufgaben des Elternbeirates
gehört es,
bei pädagogischen Angelegenheiten (z.B. die Auswahl der Bildungsmittel
und des Beschäftigungsmaterials) mitzuwirken.
zuletzt geändert: 26.8.2008