Richtlinie zur Lehrlingsförderung
in der Höhe der auf die Lehrlingsentschädigungen
entfallenden Kommunalsteuer
Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf fördert Betriebe mit Standort in Maria Enzersdorf, welche die Kommunalsteuer an die Marktgemeinde Maria Enzersdorf entrichten.
Die Förderung wird für alle Lehrlinge gewährt, wobei sie jedoch sofort einzustellen ist, wenn der Bundesgesetzgeber zu einem früheren Zeitpunkt die Kommunalsteuerpflicht für Lehrlingsentschädigungen aufhebt. Ebenfalls ist sie einzustellen, wenn der Bundes- bzw. Landesgesetzgeber eine auf das gleiche Förderungsziel gerichtete Förderung der Lehrlingsausbildung gesetzlich verankert. Sie erfolgt aber unbeschadet des Steuerfreibetrages als Betriebsausgabe für das Kalenderjahr der Begründung des Lehrverhältnisses.
Die vollständigen Richtlinien finden Sie im Formular- bzw. Downloadbereich.
Anfragen per Email an das Gemeindeamt
zuletzt geändert: 17.2.2005