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Ausstellung:
Die Ausstellung erfolgt im Rathaus, Hauptstraße 37 (Bürgerbüro). Bitte Antrag ausfüllen, abgeben und nach Bezahlung der Ausstellungsgebühr (EUR 5,-) erhalten Sie - zumeist sofort - Ihre persönliche M.E.Card.
Aufladen der M.E. Card:
Dieser Dienst (Aufladen einer elektronischen
Geldbörse) wird von der Marktgemeinde nicht mehr angeboten.
M.E. Cards für Nebenwohnsitzer und Gäste («Einwegkarte»):
Diese Karten liegen im Rathaus (Bürgerbüro) und im Technikzentrum & Wirtschaftshof, Kampstraße 1-3 (Abteilung Infrastruktur), auf.
Beförderungsrichtlinie:
Der Taxiunternehmer ist nicht verpflichtet,
Fahrgäste aus öffentlichen Lokalen und dgl. abzuholen. Fahrgäste haben im Bereich öffentlicher
Verkehrsflächen zu warten.
Fahrtkosten:
Steigen mehrere Personen bei der selben Ein-
und Ausstiegsstelle ein/aus, muss nur 1 Zonentarif bezahlt
werden. In allen anderen Fällen zahlt jeder einzeln.
Im
Detail:
1 Zonentarif ist pro Fahrt zu entrichten, wenn ein Fahrgast, oder maximal vier
Fahrgäste gemeinsam, von einem Abholort zu einem Zielort befördert
werden.
2 Zonentarife sind zu bezahlen, wenn
mehr als vier Fahrgäste von einem Abholort zu einem Zielort befördert
werden, wobei in diesem Fall zwei M.E. Cards verwendet werden dürfen.
1 Zonentarif pro Fahrgast ist zu entrichten,
wenn Sammelfahrten durchgeführt werden. Bei einer Sammelfahrt wird die
Beförderung zwischen jeder Ein- und Aussteigstelle als Einzelfahrt berechnet.
Was tun bei Verlust der M.E. Card?
Bitte unbedingt beim Bürgerbüro melden und Karte sperren lassen. Eine neue M.E. Card kann nur nach erfolgter Verlustmeldung ausgestellt werden (im Rathaus, Bürgerbüro, ausstellen lassen), wobei eine Gebühr in Höhe von EUR 5,- zu entrichten ist.
Fahrt auch in die SCS ?
Die Fahrt zum Multiplex wird als Service vor
allem für Jugendliche (Kino) in der Zeit zwischen 18 Uhr und 6 Uhr früh angeboten, die SCS selbst wird nicht angefahren.
Fahrten zum - vom Flughafen Wien Schwechat:
Da sich die Ein- und/oder Ausstiegsstelle nicht innerhalb des festgelegten Zonengebietes
befinden, sind diese Fahrten nicht Bestandteil des ME-Taxi-Systems.
Zonen-Definitionen:
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Zone 1
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Alle Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Maria Enzersdorf. |
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Zwischen dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf und |
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| a) den Bahnhöfen Brunn/Maria Enzersdorf, Mödling und Badnerbahn Haltestelle Wr. Neudorf | ||
| b) jenem Bereich der Hauptstraße in der Gemeinde Gießhübl, der zwischen der Gemeindegrenze zur Marktgemeinde Maria Enzersdorf und der Auffahrt zur Außenringautobahn (A 21) gelegen ist. | ||
| c) dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Mödling, soweit dieses nördlich der Friedrich Schiller-Straße / Brühlerstraße und östlich des Aquäduktes gelegen ist – und zusätzlich auch das physikalische Institut Gretl Sätz-Steig. | ||
| d) dem Gemeindegebiet Wr. Neudorf, soweit dies nördlich der Schillerstraße und westlich der Wienerstraße (B 17) gelegen ist. | ||
Zone UCI: |
Gilt für Fahrten mit der Jugend Card (für 7-18 Jährige), zwischen dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf und dem Haupteingang UCI/Multiplex, jeweils in der Zeit zwischen 18 und 6 Uhr. |
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Zone 2: |
Fahrten zwischen dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf und allen Nachbargemeinden (Mödling, Wr. Neudorf, Brunn a. Geb., Gießhübl, Hinterbrühl), sofern die Fahrten nicht in Zone 1 fallen. |
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Zone 3: |
Fahrten zwischen dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf und dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Perchtoldsdorf. |
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Zone 4: |
Fahrten zwischen dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf und dem Haupteingang des Bahnhofes Liesing. |
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Zone 5: |
Fahrten zwischen dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf und dem Haupteingang der U6-Station Siebenhirten. |
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Als Gemeindegebiet der Marktgemeinde Maria Enzersdorf gelten auch unmittelbar an der Gemeindegrenze gelegene Straßen, mögen sie auch im Einzelfall bereits im Gebiet einer anderen Gemeinde liegen
(z.B. Franz Keim-Gasse, Grenzgasse, Urlaubskreuzstraße). |
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Die genaue Abgrenzung der Zonen ergibt
sich aus dem Zonenplan.
| zuletzt geändert: 3.1.2011 |
© Marktgemeinde Maria
Enzersdorf
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