Nahversorgung
Förderungen - Richtlinie
Als Förderungsbezieher
kommen Einzelhandelsbetriebe in Betracht,
die folgende Kriterien erfüllen:
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Firmen mit dem Standort in Maria Enzersdorf und maximal 4 weitere Standorte. |
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Kleinbetriebe mit maximal 5 Beschäftigten (ausgenommen
Lehrlinge) pro Standort
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Ausübung des Kleinhandels mit Lebensmitteln oder
des Bäcker- oder des Fleischergewerbes, wobei diese Gewerbe nicht
als Nebenbetrieb geführt werden dürfen.
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Öffnungszeiten, wie sie in unserer Region für
den Lebensmittelhandel üblich sind.
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Maximale Betriebsgröße von 150 m² ausgenommen
ein Lebensmittelproduktionsbetrieb
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Nachweis über eine Beratung durch das WIFI der Wirtschaftskammer.
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Es muss ein ganzjährig benütztes Betriebsobjekt
zur Ausübung des Gewerbes dienen.
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Anfragen per Email: Bürgerservice
zuletzt geändert: 29.12.2004