Nahversorgung
Förderungen - Richtlinie

Als Förderungsbezieher kommen Einzelhandelsbetriebe in Betracht,
die folgende Kriterien erfüllen:

Firmen mit dem Standort in Maria Enzersdorf und maximal 4 weitere Standorte.
Kleinbetriebe mit maximal 5 Beschäftigten (ausgenommen Lehrlinge) pro Standort
Ausübung des Kleinhandels mit Lebensmitteln oder des Bäcker- oder des Fleischergewerbes, wobei diese Gewerbe nicht als Nebenbetrieb geführt werden dürfen.
Öffnungszeiten, wie sie in unserer Region für den Lebensmittelhandel üblich sind.
Maximale Betriebsgröße von 150 m² ausgenommen ein Lebensmittelproduktionsbetrieb
Nachweis über eine Beratung durch das WIFI der Wirtschaftskammer.
Es muss ein ganzjährig benütztes Betriebsobjekt zur Ausübung des Gewerbes dienen.

 

Alle weiteren Grundlagen entnehmen Sie bitte den Richtlinien, welche
hier als Adobe-Acrobat-Datei (Dateigröße: 93 Kb) zur Verfügung gestellt werden.

Anfragen per Email: Bürgerservice

zuletzt geändert: 29.12.2004