FÖRDERUNGSAKTION
der Marktgemeinde Maria Enzersdorf
für Personalkredite
(Stand Oktober 2004)
Die Marktgemeinde fördert Privatkredite für Maria Enzersdorfer und solche, die es werden wollen, mit einem fixen, jedoch änderbaren Zuschuss, abhängig von Laufzeit, Einkommen und Familiengröße.
Nicht gefördert werden Bausparkredite und Kredite in Auslandswährungen (Fremdwährungskredite)
Grundsätzlich sind Förderungen möglich für folgende Kreditzwecke:
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Zuschüsse für Eigenheimbauten im Umfang der
Richtlinien des NÖ. Landeswohnbauförderungsgesetzes,
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| b) |
Einzahlung für eine Genossenschaftswohnung,
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| c) |
Ankauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes,
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| d) |
Sanierung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.
Es werden Maßnahmen im Sinne einer Wohnungsverbesserung (d.h., Einbau
einer neuen Heizung, Fenster u.dgl.), bzw. Maßnahmen, die entsprechend
dem Mietrechtsgesetz zu einer Kategorieerhöhung führen, gefördert.
Auch substanzerhaltende baubewilligungs- bzw. nach der NÖ. Bauordnung
anzeigepflichtige Renovierungsmaßnahmen an Wohnungen oder Althäusern
können nach Vorlage von Anboten mit Zuschüssen für einen
Kredit bis zu einer Höhe von 50% der Investitionssumme gefördert
werden
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sowie
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der Einbau von Alarm- und Sicherheitseinrichtungen soferne
diese Wohnung oder das Eigenheim ausschließlich für eigene
Wohnbedürfnisse zur Begründung bzw. Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes
dient.
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Die vollständigen Richtlinien finden Sie im Formular- bzw. Downloadbereich.
Anfragen per Email an die Buchhaltung
zuletzt geändert: 29.12.2004