FÖRDERUNGSAKTION
der Marktgemeinde Maria Enzersdorf
für Personalkredite

(Stand Oktober 2004)

Die Marktgemeinde fördert Privatkredite für Maria Enzersdorfer und solche, die es werden wollen, mit einem fixen, jedoch änderbaren Zuschuss, abhängig von Laufzeit, Einkommen und Familiengröße.

Nicht gefördert werden Bausparkredite und Kredite in Auslandswährungen (Fremdwährungskredite)

 

Grundsätzlich sind Förderungen möglich für folgende Kreditzwecke:

 

a)
Zuschüsse für Eigenheimbauten im Umfang der Richtlinien des NÖ. Landeswohnbauförderungsgesetzes,
b)
Einzahlung für eine Genossenschaftswohnung,
c)
Ankauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes,
d)
Sanierung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes. Es werden Maßnahmen im Sinne einer Wohnungsverbesserung (d.h., Einbau einer neuen Heizung, Fenster u.dgl.), bzw. Maßnahmen, die entsprechend dem Mietrechtsgesetz zu einer Kategorieerhöhung führen, gefördert. Auch substanzerhaltende baubewilligungs- bzw. nach der NÖ. Bauordnung anzeigepflichtige Renovierungsmaßnahmen an Wohnungen oder Althäusern können nach Vorlage von Anboten mit Zuschüssen für einen Kredit bis zu einer Höhe von 50% der Investitionssumme gefördert werden
 
sowie
 
der Einbau von Alarm- und Sicherheitseinrichtungen soferne diese Wohnung oder das Eigenheim ausschließlich für eigene Wohnbedürfnisse zur Begründung bzw. Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes dient.

 

Die vollständigen Richtlinien finden Sie im Formular- bzw. Downloadbereich.

Anfragen per Email an die Buchhaltung

zuletzt geändert: 29.12.2004