Marktgemeinde Maria Enzersdorf
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Tarife und Gebühren - Hundeabgabe


Bei Nachweis nachstehender Prüfungen lt. Prüfungsordnung des Österr. Kynologenverbandes (bei Hunden lt. Z.1 oder 3 dieser Verordnung) kann eine persönliche Förderung in Höhe der Hundeabgabe für das laufende Kalenderjahr erfolgen.
Wer eine Begleithundeprüfung (BgH-1 bis BgH-3), Gehorsamsprüfung (GH1 nod GH3) oder Sport-Gebrauchshundeprüfung (ÖPO-1 bis ÖPO-3) vorweisen kann, erhält einmalig eine Förderung der Hundeabgabe. Näheres im Bürgerbüro, hier finden Sie die Förderungsrichtlinien dazu (pdf-Format im neuem Fenster). Die letzte Änderung wurde mit Wirksamkeit 1.1.2011 beschlossen.
 
EUR
1
 
 
für Nutzhunde jährlich
6,54 
2
 
 
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne der §§2 und 3 der NÖ Hundehaltegesetz jährlich pro Hund
100,00 
3
 
 
für alle übrigen Hunde jährlich
50,00 
4
 
 
Die Hundemarke (Ersatzhundemarke) ist im Abgabenbetrag nicht enthalten.
 


Erstellt am: 23. Jänner 2012, 10:13
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