Marktgemeinde Maria Enzersdorf
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Tarife und Gebühren - Lustbarkeitsabgabe


lt. Gemeinderat: 30.11.2010
Die Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe wurde aufgehoben.
 
EUR
 
 
 
Die Verordnung wurde mit Wirkung vom 1.1.2011 aufgehoben.
 
 
 
 
Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.
 


Erstellt am: 23. Jänner 2012, 10:13
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