Marktgemeinde Maria Enzersdorf
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Tarife und Gebühren - Seuchenabgabe


lt. Gemeinderat: 30.11.2010
Die Einhebung erfolgt als Landesabgabe aufgrund des § 6 Abs. 5 NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz
Die Verrechnung erfolgt in monatlichen Teilbeiträgen gemeinsam mit den Abfallwirtschaftsabgaben. Nähere Informationen über die Verwendung etc. auf der Seite der NÖ Landesregierung.
 
EUR
 
 
 
Die Höhe wird vom Land NÖ aufgrund der Behältergröße festgelegt
 


Erstellt am: 23. März 2012, 11:00
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