Marktgemeinde Maria Enzersdorf
2344 Maria Enzersdorf, Hauptstraße 37
Tel: +43 2236 44501, Telefax: +43 2236 4450146
Email: Gemeindeamt

Tarife- und Gebührenübersicht


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lt. Gemeinderat: 06.12.2011
Die Vorschreibung wird durch den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling vorgenommen.
Die Abfallwirtschaftsabgabe wird als Zuschlag zur Abfallwirtschaftsgebühr in Höhe von 100% eingehoben. Die letze Änderung erfolgte mit Wirkung vom 1.1.2012
 
EUR
1
 
 
Für die Abfuhr von Restmüll:
 
 
a)
 
Restmülltonne 80 l, Einheitssatz je Abfuhrtermin
2,69 
 
b)
 
Restmülltonne 120 l, Einheitssatz je Abfuhrtermin
3,63 
 
c)
 
Restmülltonne 240 l, Einheitssatz je Abfuhrtermin
7,25 
 
d)
 
Restmülltonne 1.100 l, Einheitssatz je Abfuhrtermin
33,77 
2
 
 
Müllbehältern für die Abfuhr von nicht verwertbarem Müll und eine nur einmalige Benützung (Müllsäcke)
 
 
 
 
je Sack (einschließlich Abfuhr)
3,63 
3
 
 
Für die Abfuhr von Restmüll und (oder) Biomüll (Mehrkammertonnen bzw. reine Biotonnen):
 
 
a)
 
MEKAM-Tonne 140 l, Einheitssatz je Abfuhrtermin
3,32 
 
b)
 
MEKAM-Tonne 240 l (260 l), Einheitssatz je Abfuhrtermin
3,63 
 
c)
 
BIOTONNE 240 l, Einheitssatz je Abfuhrtermin
8,50 
 
 
 
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 30.11.2010
Die Einhebung erfolgt als Landesabgabe aufgrund des § 6 Abs. 5 NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz
Die Verrechnung erfolgt in monatlichen Teilbeiträgen gemeinsam mit den Abfallwirtschaftsabgaben. Nähere Informationen über die Verwendung etc. auf der Seite der NÖ Landesregierung.
 
EUR
 
 
 
Die Höhe wird vom Land NÖ aufgrund der Behältergröße festgelegt
 

lt. Gemeinderat: 06.12.2011
Die Vorschreibung wird durch den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling vorgenommen. Mit der letzten Quartalsvorschreibung erfolgt die Jahresabrechnung
Die Einheitssätze werden mit den Verbrauch bzw. Nennwert multipliziert. Die letzte Gebührenänderung erfolgte mit Wirkung vom 1.1.2012.
 
EUR
1
 
 
Einheitssatz je m³ Wasser
1,66 
2
 
 
Bereitstellungsgebühr je m³ Wasserzählergröße (Leistung m³/h)
41,44 
 
a)
 
2,5 m³ Nennbelastung
103,60 
 
b)
 
4,0 m³ Nennbelastung
165,76 
 
c)
 
10,0 m³ Nennbelastung
414,40 
 
d)
 
40,0 m³ Nennbelastung
1.657,60 
 
e)
 
60,0 m³ Nennbelastung
2.486,40 
 
f)
 
300,0 m³ Nennbelastung
12.432,00 
3
 
 
Einmündungsabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
13,82 
4
 
 
Ergänzungsabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
13,82 
10
 
 
Wasserablesung - Kostenersätze (siehe unter Personalkostenersätze)
 
 
 
 
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 06.12.2011
Die Vorschreibung wird durch den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling vorgenommen.
Der jeweilige Einheitssatz wird mit der Berechnungsfläche je Gebäude multipliziert. Die letzte Gebührenänderung erfolgte mit Wirkung vom 1.1.2012.
 
EUR
1
 
 
Einheitssatz je m² (lfd. Gebühr)
2,18 
2
 
 
Einheitssatz je m² (lfd. Gebühr) bei gleichzeitiger Einleitung von Regenwasser
2,40 
3
 
 
Einmündungsabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
18,16 
4
 
 
Ergänzungsabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
18,16 
 
 
 
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 06.12.2011
Die letzten Änderung erfolgte mit Wirkung vom 1.1.2012.
 
EUR
2)
 
 
Grabstellengebühren
 
 
1)
 
Erdgrabstellen, zur Beerdigung bis zu 4 Leichen
347,68 
 
2)
 
Grüfte, und zwar zur Beisetzung bis zu 6 Leichen
3.245,06 
 
3)
 
Urnenerdgräber, und zwar bis zur Besetzung von 6 Urnen
173,84 
3)
 
 
Erneuerungsgebühr für jeweils 10 Jahre
 
 
1)
 
Erdgrabstellen einschl.
347,68 
 
2)
 
Grüfte
1.081,69 
 
3)
 
Urnenerdgräber
173,84 
4)
 
 
Beerdigungsgebühren
 
 
1)
 
Erdgrab
347,68 
 
2)
 
Erdgrabstellen mit Deckel
869,20 
 
3)
 
Beerdigung einer Kinderleiche bis zu 10 Jahren in einer Erdgrabstelle
 
 
 
a)
mit Eindeckung
434,60 
 
 
b)
ohne Eindeckung
173,84 
 
4)
 
Grüfte
695,36 
 
5)
 
Beisetzung einer Urne
 
 
 
a)
in einer Erdgrabstelle
173,84 
 
 
b)
in einer Erdgrabstelle mit Eindeckung
428,80 
5)
 
 
Enterdigungsgebühren
 
 
 
 
das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr, jede weitere Enterdigung das Eineinhalbfache
 
6)
 
 
Benützung der Leichenkammer, Aufbahrungsraum, Reservegrabstellen
 
 
1)
 
Benützung der Leichenkammer, je angefangenen Tag
32,84 
2)
2)
 
Benützung des Aufbahrungsraumes, je angefangenen Tag
173,84 
 
 
 
alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 02.06.2009
 
EUR
1
 
 
Pro Laufmeter des Marktstandes
3,00 
2
 
 
Für jene Einrichtungen, die nicht als Marktstand gewertet werden können, pro m² der Einrichtung
1,50 

lt. Gemeinderat: 30.11.2010
Die Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen wurde aufgehoben. Es gelten die Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991
 
EUR
 
 
 
Die Verordnung über die Einhebung von Ortstaxen wurde mit Wirkung vom 1.1.2011 aufgehoben
 
 
 
 
Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.
 
 
 
 
Es gelten die Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes über die Einhebung von Interessentenbeiträgen.
 

lt. Gemeinderat: 06.12.2011
Einheitssatz gemäß § 38 der NÖ.BauO 1996, LGBl. 8200-3 für die vorgesehene Ausbaubreite je Laufmeter Straße
Dieser Einheitssatz gilt auch für die Ergänzungsabgabe nach den Bestimmungen der NÖ.BauO. Die letzte Änderung wurde mit Wirksamkeit 22.12.2011 beschlossen.
 
EUR
 
 
 
Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
703,00 

lt. Gemeinderat: 06.12.2011
Stellplatz-Ausgleichsabgabe gemäss § 41 der NÖ.BauO 1996, LGBl. 8200-3
Die letzte Änderung wurde mit Wirksamkeit 22.12.2011 beschlossen.
 
EUR
 
 
 
Abgabe je Stellplatz
14.365,00 

lt. Gemeinderat: 30.11.2010
Das gesamte NÖ. Landesgesetz steht im Bereich Service-Links (Rechtsinformationssystem) zur Verfügung
 
EUR
 
 
 
Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarbeiten der Tarife A und B des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.
 

lt. Gemeinderat: 30.11.2010
Die Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe wurde aufgehoben.
 
EUR
 
 
 
Die Verordnung wurde mit Wirkung vom 1.1.2011 aufgehoben.
 
 
 
 
Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.
 

Bei Nachweis nachstehender Prüfungen lt. Prüfungsordnung des Österr. Kynologenverbandes (bei Hunden lt. Z.1 oder 3 dieser Verordnung) kann eine persönliche Förderung in Höhe der Hundeabgabe für das laufende Kalenderjahr erfolgen.
Wer eine Begleithundeprüfung (BgH-1 bis BgH-3), Gehorsamsprüfung (GH1 nod GH3) oder Sport-Gebrauchshundeprüfung (ÖPO-1 bis ÖPO-3) vorweisen kann, erhält einmalig eine Förderung der Hundeabgabe. Näheres im Bürgerbüro, hier finden Sie die Förderungsrichtlinien dazu (pdf-Format im neuem Fenster). Die letzte Änderung wurde mit Wirksamkeit 1.1.2011 beschlossen.
 
EUR
1
 
 
für Nutzhunde jährlich
6,54 
2
 
 
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne der §§2 und 3 der NÖ Hundehaltegesetz jährlich pro Hund
100,00 
3
 
 
für alle übrigen Hunde jährlich
50,00 
4
 
 
Die Hundemarke (Ersatzhundemarke) ist im Abgabenbetrag nicht enthalten.
 

lt. Gemeinderat: 15.07.2008
Die Verrechnung der Regie- und Essensbeiträge (einschl. Hortbeitrag) erfolgt dzt. monatlich im Nachhinein.
Die angeführten Tarife gelten ab 1.9.2001. Ergänzungen lt Gemeinderat vom 23.5.2002, 24.09.2002, 9.5.2006, 29.6.2010 und Gemeindevorstand vom 17.6.2008. Die letzte Änderung wurde mit Wirksamkeit 1.9.2010 beschlossen.
 
EUR
1
 
 
Essensbeitrag Kindergarten, täglich
3,00 
2
 
 
Essenbeitrag Kinderhorte, täglich
3,50 
3
 
 
Essensbeitrag Personal, täglich
4,00 
4
 
 
Regiekostenbeitrag Kindergärten («Bastelbeitrag»), monatlich
12,00 
5
 
 
Nachmittagsbeitrag für Kindergärten (ab 13 Uhr, bis 17 Uhr), gestaffelt lt. Kiga-Gesetz entsprechend den Monatsstunden
 
6
 
 
Nachmittagsbeitrag für Kindergärten (für die Zeit von 17-18 Uhr) als Zuschlag zu Pos. 4
25,00 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 29.06.2010
Beitrag für Betreuung in einem Kinderhort der Marktgemeinde. Die Verrechnung erfolgt gleichzeitig mit den Essensbeiträgen monatlich im Nachhinein. Lt. Gemeinderat vom 24.09.2002 und 29.6.2010. Die letzte Änderung wurde mit Wirksamkeit 1.9.2010 beschlossen.
Beachten Sie Bestimmungen für die individuelle NÖ. Hortförderung
 
EUR
 
 
 
Anmeldungen für wöchentlich 5 Tage
 
1
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 5 Tage bis 14 Uhr
90,00 
2
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 5 Tage bis 16 Uhr
110,00 
3
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 5 Tage bis 17 Uhr
120,00 
4
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 5 Tage bis 18 Uhr
135,00 
 
 
 
Anmeldungen für wöchentlich 3 Tage
 
1
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 3 Tage bis 14 Uhr
54,00 
2
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 3 Tage bis 16 Uhr
67,00 
3
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 3 Tage bis 17 Uhr
75,00 
4
 
 
Mtl. Beitrag für wöchentlich 3 Tage bis 18 Uhr
82,00 
 
 
 
div. Zuschläge (auswärtige Kinder)
25,00 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 20.05.2003
Beachten Sie bitte die zur jeweiligen Veranstaltung verlautbarten Preise
Diese Eintrittspreise gelten ab 1.3.2001. Ergänzung lt. Gemeinderat vom 20.5.2003.
 
EUR
 
 
 
Mit der Ö1-Card gilt bei Schloss- sowie Großkonzerten immer der Vorverkaufspreis!
 
1
 
 
Es gelten ausschließlich die Preise lt. Anschlag je Veranstaltung
 
2
 
 
Basispreise für Literaturveranstaltungen
 
 
a)
 
Erwachsene (Vorverkauf)
0,00 
 
b)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Vorverkauf)
0,00 
 
c)
 
Erwachsene (Abendkassa)
0,00 
 
d)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Abendkassa)
0,00 
3
 
 
Basispreis für "Musik der Welt"
 
 
a)
 
Erwachsene (Vorverkauf)
11,00 
 
b)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Vorverkauf)
10,00 
 
c)
 
Erwachsene (Abendkassa)
13,00 
 
d)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Abendkassa)
11,00 
4
 
 
Basispreis für Großkonzerte
 
 
a)
 
Erwachsene (Vorverkauf)
16,00 
 
b)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Vorverkauf)
14,00 
 
c)
 
Erwachsene (Abendkassa)
18,50 
 
d)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Abendkassa)
16,00 
5
 
 
Basispreis Schlosskonzerte und Kabarett
 
 
a)
 
Erwachsene (Vorverkauf)
13,00 
 
b)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Vorverkauf)
12,00 
 
c)
 
Erwachsene (Abendkassa)
15,00 
 
d)
 
Senioren, Schüler, Studenten (Abendkassa)
13,00 
6
 
 
Basispreis Kinderveranstaltungen
 
 
a)
 
Erwachsene
4,00 
 
b)
 
Kinder
4,00 
7
 
 
Basispreis Jazz im Billard-Café
 
 
 
 
Eintrittspreis inkl. Tischreservierung
10,00 
8
 
 
Basispreis Kulturjause (ab Mai)
 
 
a)
 
mit ME-Card
0,00 
 
b)
 
ohne ME-Card
5,00 
 
 
 
alle Preise einschl. Mehrwertsteuer (10%)
 

Entrichtung der Bundesabgaben (Bundesstempelmarken) auch unbar
 
EUR
 
 
 
Veranstaltungsanmeldung: Tarife lt. NÖ Veranstaltungsgesetz
 
 
 
 
Sperrstunden-Verlängerungen: Tarife lt. NÖ Veranstaltungsgesetz
 
 
 
 
Betriebsstätten-Genehmigung (falls erforderlich): Tarife lt. NÖ Veranstaltungsgesetz
 
 
 
 
Verwaltungsabgabe je Fall (abhängig von der Veranstaltungsdauer)
 
 
 
 
Bundesabgabe
13,20 

lt. Gemeinderat: 24.10.2000
ME-Card Inhaber zahlen den halben Preis !
Die Tarife gelten für eine Entlehndauer von 28 Tagen
 
EUR
1
 
 
Erwachsene
1,00 
2
 
 
Kinder und Jugendliche
0,50 
3
 
 
Fristüberschreitung / Woche - Erwachsene
1,00 
4
 
 
Fristüberschreitung / Woche - Kinder und Jugendliche
1,00 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 24.10.2000
Beziehbar am Gemeindeamt
 
EUR
 
 
 
Gemeindechronik gebunden in Schuber
15,00 
 
 
 
Gemeindechronik broschiert
10,00 
 
 
 
Wallfahrt in Maria Enzersdorf
10,00 
 
 
 
25 Jahre Südstadt
5,00 
 
 
 
Der Romantikerkreis in Maria Enzersdorf
10,00 
 
 
 
Carl Peyfuß (Ausstellungskatalog)
7,25 
 
 
 
Maria Enzersdorf in alten und neuen Ansichten
5,00 
 
 
 
Maria Enzersdorf (Janetschek/Schischma)
20,00 
 
 
 
Kulturwanderwege (Oppll)
2,00 
 
 
 
Ansichtskarten schwarz-weiß
0,50 
 
 
 
Ansichtskarten vierfärbig
0,50 
 
 
 
Ortsplan
2,00 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 24.10.2000
Zutritt nur mit Benützungskarte
Beachten Sie die Nutzungsbestimmungen für das Wertstoffsammelzentrum
 
EUR
 
 
 
je ½ m³ Sperrmüll
2,00 
 
 
 
PKW-Reifen
1,50 
 
 
 
LKW-Reifen
8,00 
 
 
 
Kühlgeräte
 
 
 
 
Auto-Batterien
 
 
 
 
Waschmaschinen, u.dgl (Braunware)
 
 
 
 
Bauschutt (in Kleinmengen frei) ab ½ m³
10,00 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 24.10.2000
Diese Ersätze gelangen u.U. zusätzlich zum jeweiligen Kostenersatz für diverse Dienstleistungen zur Verrechnung
 
EUR
 
 
 
Diverses
 
 
 
 
Sperrmüllabholung (Entrümpelung), pro Abfuhr ca. 2 m³ (= 1 Pritschenwagen)
30,00 
 
 
 
Plakat-Affichierung (Pauschaltarif - Details siehe Plakat-Gebühren)
 
 
 
 
Transportkosten zum Holzverkauf (pro Fuhrwerk, max 8 RM/Fuhre)
25,00 
 
 
 
Wasserablesung - Kostenersätze
 
 
 
 
Wasserzählerablesung durch das Wasserwerk mit vorangekündigtem Termin
25,00 
 
 
 
Wasserzählerablesung durch das Wasserwerk mit individuellem Termin (Wunschtermin)
50,00 
 
 
 
Wirtschaftshof
 
 
 
 
Abgestellte Fahrzeuge (nach Unfällen), pro Tag
25,00 
 
 
 
zu entsorgende Altfahrzeuge (z.B. Unfallfzg, die nicht mehr abgeholt werden), Entsorgung und Transport
63,50 
 
 
 
Arbeitsmaschine inkl. Fahrer pro Std. (Entsorgungskosten extra)
65,00 
 
 
 
Personal pro Mann/Stunde (6-18 Uhr)
30,00 
 
 
 
Personal pro Mann/Stunde (18-22 Uhr)
45,00 
 
 
 
Personal pro Mann/Stunde (22-6 Uhr)
60,00 
 
 
 
Hinweis: Transport außerhalb des Bezirks nur nach gesonderter Vereinbarung, wobei eine Regiestunde mit EUR 70,- verrechnet wird (kleinste Einheit ist jede angefangene halbe Stunde)
 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (10%)
 

lt. Gemeinderat: 04.05.2004
Grundpauschale siehe Personalkostenersätze
Zuverfügungstellung der Plakate spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Plakatierung erfolgt frühestens 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung (Die Tarife sind für jeweils 14 Tage gültig)
 
EUR
1
 
 
Affichierung (Höchstzahl 25 Stk.), nur DIN A2 Hochformat 42x60, DIN A3 Querformat 30x42 - für einheimische Veranstaltungen (Veranstalter)
30,00 
2
 
 
Affichierung für Firmenwerbung (geschäftliche Ankündigungen) und auswärtige Veranstaltungen (Veranstalter)
40,00 
 
 
 
alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer (20%) - Tarife gültig für jeweils 14 Tage.
 

lt. Gemeinderat: 24.10.2000
Zusätzlich kommen (bei Zustellung) die Tarife aus den Personalkosten-Ersätzen zur Vorschreibung
 
EUR
 
 
 
Holz je RM (ausschließlich gemischtes Hartholz, metrig, rund)
35,00 
 
 
 
Strauchabholung (Grünschnitt) pro Abfuhr bis 8 m³ (= 1 LKW)
30,00 
 
 
 
Abholung Wurzelstöcke, je Stk bzw. nach Größe, ab
25,00 
 
 
 
Bioboy
5,00 
 
 
 
Bioboy-Deckel
1,50 
 
 
 
Papiersäcke (für den Bioboy) pro Stk.
0,20 
 
 
 
Biofoliensäcke (Maisstärke, 1 Rolle zu 26 Stk) für Bioboy
4,00 
 
 
 
Laub-Sammelsäcke, je Stk.
1,50 
 
 
 
alle Preise einschließlich Umsatzsteuer
 


Erstellt am: 23. Jänner 2012, 10:13
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