Verpflichtung zur Führung der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen ab 1. April 2006
Ab 1. April 2006 ist gemäß § 18 Abs. 3 letzter Satz Vereinsgesetz 2002 (VerG) die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen zu führen.
Die ZVR-Zahl scheint auf jedem Vereinsregisterauszug
auf.
Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen stellt gemäß
§31 Z. 4 lit.e VerG eine Verwaltungsübertretung dar.
Wo erfahre ich die ZVR-Zahl des Vereins?
Die ZVR-Zahl des Vereins erfahre ich ab 1. Jänner 2006 entweder
zuletzt geändert:27.3.2006