Die Gemeindeverwaltung stellt sich vor -
Der Wirtschaftshof
Feuerbrand
Im vergangenen Jahr hat sich die Feuerbrandsituation in den benachbarten Bundesländern,
aber leider auch in Niederösterreich verschärft. Im Jahr 2003 wurden
in NÖ in folgenden Bezirken Feuerbrandfälle festgestellt, die Pflanzen
sachgemäß von geschultem Personal gerodet und an Ort und Stelle verbrannt:
Bezirk Melk, Gmünd, Amstetten, Zwettl und Wr. Neustadt
In unseren Nachbargemeinden Perchtoldsdorf, Vösendorf und Brunn a. Geb.
wurden ebenfalls Feuerbrandfälle gemeldet. Durch die unverzügliche
Rodung und Verbrennung der Bäume konnte eine weitere Ausbreitung aber vorläufig
verhindert werden.
Diese Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen, welches große wirtschaftliche Schäden, vor allem an Apfel- und Birnbäumen, (Streuobstbäumen, Intensivobstbauflächen), sowie an bestimmten Ziersträuchern - alle aus der Familie der Rosengewächse - verursacht. Die leicht übertragbare Krankheit wurde als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers. Bei einem Verdachtsfall ist unverzüglich der Feuerbrandbeauftragte der Gemeinde, unter 02236/44501-23 DW. zu verständigen !!!
Was ist Feuerbrand?
Der Bakterien- oder Feuerbrand ist eine äußerst gefährliche
und leicht übertragbare Bakterienerkrankung, welche kaum bekämpft
werden kann.
DER FEUERBRAND IST MELDEPFLICHTIG!
Die Pflanzenkrankheit wurde 1993 über Vorarlberg eingeschleppt und hat
sich bereits bis 1998 in Tirol und Salzburg und bis 2004 bis nach NÖ verbreitet.
BESONDERS GEFÄHRDET SIND:
Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) und Zierpflanzen wie Cotoneaster, Weißdorn
und Feuerdorn. Die Übertragung erfolgt durch Wind, Insekten, Vögel
und Menschen. BEFALLENE PFLANZEN BITTE NICHT BERÜHREN !
Verständigen Sie bei vermutetem Befall die Marktgemeinde. Befallene Bäume
werden von speziell ausgebildetem Fachpersonal durch die Landesregierung ausgeschnitten
oder gerodet und an Ort und Stelle verbrannt.
ERSCHEINUNGSBILD:
Die Bakterien überwintern in der Rinde. Etwa zwei Wochen nach Blühbeginn
im April sind die ersten Sporen sichtbar. Erstes Zeichen: der Ast-Ring schleimt.
Zweige sind mit feinen Schleimtropfen besetzt (nur morgens und an feuchten Tagen
sichtbar). Befallene Triebe werden schwarz, fallen aber nicht ab. Nach Überwinterung
entstehen krebsähnliche Auswüchse. Die eindeutige Feststellung der
Krankheit ist nur im Labor möglich. Bitte kontrollieren Sie im eigenen
Interesse gefährdete Bäume und Ziersträucher von Beginn der Vegetationsperiode
bis September/Oktober.
WARNUNG:
Keine unkontrollierten Pflanzen aus Ungarn, Holland und Belgien einführen
und auspflanzen. Nur bakterienfreie Ware in der Baumschule kaufen (am besten
bestätigen lassen).
WIRTSPFLANZEN:
Zu den von Feuerbrand gefährdeten Hauptwirtspflanzen zählen: Apfel
(Malus), Birne (Pyrus), Quitte (Cydonia), Zwergmispel (Cotoneaster), Weißdorn
(Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha), Eberesche (Sorbus), Zierquitte (Chaenomeles),
Mispel (Mespilus), Wollmispel (Eriobotrya), Stranvaesia (Stranvaesia).
Hinsichtlich der Krankheitsanfälligkeit sind SORTENUNTERSCHIEDE bekannt:
Bei den Obstgehölzen werden u.a. die Apfelsorten James Grieve, Idared,
Granny Smith, Cox Orange, Jonathan und Klarapfel sowie die Apfelunterlage M26
als SEHR empfindlich eingestuft. Anfällige Birnensorten sind u.a. Passa
Crassana, Conference und Frühe von Trevoux. Bei den Ziergehölzen sind
u.a. verschiedene Cotoneaster-Arten besonders anfällig, darunter Cotoneaster
salicifolius var, Floccosus, C. dammeri, C. watereri, C. bullatus, C. francheetii.
INFEKTIONSVORGÄNGE:
In den Blüten stellen vor allem die nichtkutinisierten Gewebe der Narben
bevorzugte Eintrittspforten dar. Von den Blüten aus wandern die Bakterien
über den Blütenstiel in die jungen Zweige, von dorrt abwärts
in die stärkeren Äste, den Stamm und schließlich in die Wurzeln.
Nach der Übertragung auf Triebe anfälliger Wirtspflanzen dringt der
Erreger durch natürliche Öffnungen (Atemporen, Spaltöffnungen)
oder durch Wunden ein. Die Ausbreitung des Erregers innerhalb einer Wirtspflanze
erfolgt deutlich schneller in jungen als in älteren Trieben. Frühestens
100 Stunden nach der Infektion können erste Absterbeerscheinungen sichtbar
werden: innerhalb von 2-3 Wochen kann ein junger Birnbaum abgestorben sein.
AUFGABEN DER GEMEINDE:
Nach § 23 der NÖ Pflanzenschutzverordnung haben alle Verfügungsberechtigten
(Eigentümer, Pächter etc) von Grundstücken jeden Verdacht unverzüglich
dem Bürgermeister bzw. dem Gemeindeamt zu melden. Es besteht also die Pflicht,
auf ein Auftreten von Feuerbrand zu achten. Im Verdachtsfall erfolgt eine Aufnahme
durch den Feuerbrand-Beauftragten der Gemeinde (Kontakt: Gemeindeamt, 44501/DW. 42) mittels
eigener Erhebungsbögen.
Weitere Artikel zum Thema:
Information und Kultur, Folge 7/Juli/August 2007
zuletzt geändert am 19.4.2009