Die Gemeindeverwaltung stellt sich vor -
Der Wirtschaftshof

Feuerbrand

Im vergangenen Jahr hat sich die Feuerbrandsituation in den benachbarten Bundesländern, aber leider auch in Niederösterreich verschärft. Im Jahr 2003 wurden in NÖ in folgenden Bezirken Feuerbrandfälle festgestellt, die Pflanzen sachgemäß von geschultem Personal gerodet und an Ort und Stelle verbrannt:
Bezirk Melk, Gmünd, Amstetten, Zwettl und Wr. Neustadt
In unseren Nachbargemeinden Perchtoldsdorf, Vösendorf und Brunn a. Geb. wurden ebenfalls Feuerbrandfälle gemeldet. Durch die unverzügliche Rodung und Verbrennung der Bäume konnte eine weitere Ausbreitung aber vorläufig verhindert werden.

Diese Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen, welches große wirtschaftliche Schäden, vor allem an Apfel- und Birnbäumen, (Streuobstbäumen, Intensivobstbauflächen), sowie an bestimmten Ziersträuchern - alle aus der Familie der Rosengewächse - verursacht. Die leicht übertragbare Krankheit wurde als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers. Bei einem Verdachtsfall ist unverzüglich der Feuerbrandbeauftragte der Gemeinde, unter 02236/44501-23 DW. zu verständigen !!!

Was ist Feuerbrand?
Der Bakterien- oder Feuerbrand ist eine äußerst gefährliche und leicht übertragbare Bakterienerkrankung, welche kaum bekämpft werden kann.


DER FEUERBRAND IST MELDEPFLICHTIG!


Die Pflanzenkrankheit wurde 1993 über Vorarlberg eingeschleppt und hat sich bereits bis 1998 in Tirol und Salzburg und bis 2004 bis nach NÖ verbreitet.

BESONDERS GEFÄHRDET SIND:
Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) und Zierpflanzen wie Cotoneaster, Weißdorn und Feuerdorn. Die Übertragung erfolgt durch Wind, Insekten, Vögel und Menschen. BEFALLENE PFLANZEN BITTE NICHT BERÜHREN !
Verständigen Sie bei vermutetem Befall die Marktgemeinde. Befallene Bäume werden von speziell ausgebildetem Fachpersonal durch die Landesregierung ausgeschnitten oder gerodet und an Ort und Stelle verbrannt.

ERSCHEINUNGSBILD:
Die Bakterien überwintern in der Rinde. Etwa zwei Wochen nach Blühbeginn im April sind die ersten Sporen sichtbar. Erstes Zeichen: der Ast-Ring schleimt. Zweige sind mit feinen Schleimtropfen besetzt (nur morgens und an feuchten Tagen sichtbar). Befallene Triebe werden schwarz, fallen aber nicht ab. Nach Überwinterung entstehen krebsähnliche Auswüchse. Die eindeutige Feststellung der Krankheit ist nur im Labor möglich. Bitte kontrollieren Sie im eigenen Interesse gefährdete Bäume und Ziersträucher von Beginn der Vegetationsperiode bis September/Oktober.

WARNUNG:
Keine unkontrollierten Pflanzen aus Ungarn, Holland und Belgien einführen und auspflanzen. Nur bakterienfreie Ware in der Baumschule kaufen (am besten bestätigen lassen).

WIRTSPFLANZEN:
Zu den von Feuerbrand gefährdeten Hauptwirtspflanzen zählen: Apfel (Malus), Birne (Pyrus), Quitte (Cydonia), Zwergmispel (Cotoneaster), Weißdorn (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha), Eberesche (Sorbus), Zierquitte (Chaenomeles), Mispel (Mespilus), Wollmispel (Eriobotrya), Stranvaesia (Stranvaesia).

Hinsichtlich der Krankheitsanfälligkeit sind SORTENUNTERSCHIEDE bekannt:
Bei den Obstgehölzen werden u.a. die Apfelsorten James Grieve, Idared, Granny Smith, Cox Orange, Jonathan und Klarapfel sowie die Apfelunterlage M26 als SEHR empfindlich eingestuft. Anfällige Birnensorten sind u.a. Passa Crassana, Conference und Frühe von Trevoux. Bei den Ziergehölzen sind u.a. verschiedene Cotoneaster-Arten besonders anfällig, darunter Cotoneaster salicifolius var, Floccosus, C. dammeri, C. watereri, C. bullatus, C. francheetii.

INFEKTIONSVORGÄNGE:
In den Blüten stellen vor allem die nichtkutinisierten Gewebe der Narben bevorzugte Eintrittspforten dar. Von den Blüten aus wandern die Bakterien über den Blütenstiel in die jungen Zweige, von dorrt abwärts in die stärkeren Äste, den Stamm und schließlich in die Wurzeln. Nach der Übertragung auf Triebe anfälliger Wirtspflanzen dringt der Erreger durch natürliche Öffnungen (Atemporen, Spaltöffnungen) oder durch Wunden ein. Die Ausbreitung des Erregers innerhalb einer Wirtspflanze erfolgt deutlich schneller in jungen als in älteren Trieben. Frühestens 100 Stunden nach der Infektion können erste Absterbeerscheinungen sichtbar werden: innerhalb von 2-3 Wochen kann ein junger Birnbaum abgestorben sein.

AUFGABEN DER GEMEINDE:
Nach § 23 der NÖ Pflanzenschutzverordnung haben alle Verfügungsberechtigten (Eigentümer, Pächter etc) von Grundstücken jeden Verdacht unverzüglich dem Bürgermeister bzw. dem Gemeindeamt zu melden. Es besteht also die Pflicht, auf ein Auftreten von Feuerbrand zu achten. Im Verdachtsfall erfolgt eine Aufnahme durch den Feuerbrand-Beauftragten der Gemeinde (Kontakt: Gemeindeamt, 44501/DW. 42) mittels eigener Erhebungsbögen.

Präsentation zum Feuerbrand

Weitere Artikel zum Thema:
Information und Kultur, Folge 7/Juli/August 2007

 

 

zuletzt geändert am 19.4.2009