Zufahrt für Einsatzfahrzeuge,
Befahren der Wohnwege - Bäume und Sträucher zum öffentlichen Gut

Im Bereich der Wohnwegzufahrten oder Hauseinfahrten und die bei Wohnhausanlagen extra gekennzeichneten Plätze

müssen unbedingt für die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen
(Freiwillige Feuerwehr, Rettung, etc.) freigehalten werden.

Schon mehrmals konnten die Feuerwehrmänner, weil die mit Markierungskreuzen gekennzeichneten Stellen verparkt oder sonstig verstellt waren, vor allem im Bereich von Hochhäusern, nicht zur Hilfeleistung zufahren, was unübersehbare Folgen nach sich ziehen könnte. Bedenken Sie die Folgen eines verspäteten Rettungseinsatzes, nur weil diese durch «Falschparker» nicht auf den Wohnweg einfahren können ... Bei dieser Gelegenheit wird gleichzeitig ersucht, die Boden- (Parkplatzmarkierungen) einzuhalten.

Gleichzeitig weist die Marktgemeinde Maria Enzersdorf darauf hin, dass es sich bei den Wohnwegen

ausschließlich um Gehwege handelt,
die generell nicht befahren werden dürfen !

Auch sollten die Autos nicht so geparkt werden, dass diese in den Gehsteig hineinragen.

Sträucher und Bäume bei den Wohnwegen bzw. zum Gesteig müssen auf die Gehsteigkante zurückgeschnitten werden. Die Marktgemeinde versucht, die Liegenschaftseigentümer notfalls daran persönlich zu erinnern. Um in Einzelfällen die erforderliche, aber unangenehmen Ersatzvornahmen durch die Marktgemeinde zu vermeiden, wird um Einhaltung dieser Vorschrift ersucht.

Nur dadurch ist eine einwandfreie und ungefährdete Benützung gewährleistet !