16.07.2024 Gemeindenews
Akute Waldbrandgefahr
Im Wald und in Waldnähe ist jegliches Feuerentzünden, Rauchen sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
Siehe auch Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling: Waldbrandverordnung__BHMD_2024.pdf (noe.gv.at)