Diese Altlast wurde seinerzeit vom Umweltbundesamt in den Altlastenverdachtskataster aufgenommen. Der ursprüngliche Verursacher der Altlast war nicht mehr verfügbar, sodass er nicht mehr zur Sanierung verpflichtet werden konnte. Durch das Umweltbundesamt wurde einer Sanierung aufgrund ihrer Einschätzung betreffend Gefährdungslage und nötiger Sanierungskosten eine sehr niedrige Priorität eingeräumt.
Damit eine zeitnahe Altlastensanierung dennoch in Angriff genommen werden kann, hat die Gemeinde Maria Enzersdorf daher – ohne rechtliche Verpflichtung – 2013 beschlossen, die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dafür wurden und werden nicht unerhebliche finanzielle Mittel aufgewendet.
Vorab wurde der Gemeinde aufgetragen, im von der Altlast betroffenen Grundwasserbereich mittels ortspolizeilicher Verordnung ein Grundwasserentnahmeverbot auszusprechen, wonach die Entnahme und Nutzung des Grundwassers untersagt ist; die Untersagung gilt auch für Reinigungs- und Gießzwecke. Damit werden gesundheitliche Gefahren durch das belastete Grundwasser hintangehalten.
Mit Bescheid aus 2017 wurde der Marktgemeinde Maria Enzersdorf nach umfangreichen Planungen durch die zuständige Wasserrechtsbehörde die wasserrechtliche Bewilligung für die Sanierung und Sicherung der Altlast N71 „Putzerei Svrcek“ erteilt.
Nach Erhalt einer Förderungszusage, dem Abschluss nötiger rechtlicher Vereinbarungen und der Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren wurde die Sanierung dann zeitnah begonnen: Das Grundwasser wird gereinigt und gereinigtes Wasser wird wieder in den Grundwasserstrom eingeleitet.
Durch die zuständige Wasserrechtsbehörde erfolgt seither eine Überwachung und Überprüfung des Sanierungserfolges und der Funktion der Grundwasserreinigungsanlage.
- Dazu gab es zuletzt im Mai 2024 eine Wasserrechtsverhandlung, in der aus Sicht der Amtssachverständigen für Abfallchemie, Altlasten und Verdachtsflächen sowie Hydrologie bestätigt wurde, dass der Sanierungserfolg gegeben ist und die Grundwasserreinigungsanlage ihre Funktion erfüllt.
- Anhand der regelmäßigen Untersuchungen ist erkennbar, dass nach wie vor eine massive Verunreinigung im Bereich der ehemaligen Putzerei vorhanden ist. Der Betrieb der Sicherungsanlage soll daher lt. Wasserrechtsbehörde für weitere 5 Jahre fortgeführt werden.
- Bei einigen Hausbrunnen liegen die Messwerte im Hinblick auf die Grundwasserbelastung bereits unter dem Trinkwassergrenzwert. Mittels eines medizinischen Gutachtens wird geklärt, ob im betroffenen Bereich eine Lockerung des Grundwasserentnahmeverbotes erfolgen kann.
Über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit wurde aktuell im Ausschuss für Umwelt im Mai 2024 und im Gemeinderat am 16.10.2024 berichtet.