Informationsgewährung nach IFG

Informationsgewährung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

 Nach dem IFG besteht nach bestimmten Regeln ein Zugang von Bürgern zu Informationen.

 Einen Überblick darüber finden sie hier: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz.html

 Informationen auf Antrag: Informationsbegehren können durch identifizierbare (nicht: anonyme Personen) bei der Gemeinde eingebracht werden. Näheres zur Kontaktaufnahme mit der Gemeinde finden Sie unter https://www.mariaenzersdorf.gv.at/Gemeindeamt/Kontakt.

 Proaktive Veröffentlichung von Informationen: Falls derartige Informationen zur Verfügung stehen, finden Sie sie auf den für die jeweiligen Themenstellungen eingerichteten Seiten dieser Homepage.