Marktgemeinde Maria Enzersdorf
Hauptstraße 37, 2344 Maria Enzersdorf
Telefon: +43 (676) 88403-0
Fax: +43 (676) 88403-246
E-Mail: gemeindeamt@mariaenzersdorf.gv.at
Bankverbindung:
IBAN: AT74 3225 0000 0400 0303
BIC = RLNWATWWGTD
UID-Nummer:
ATU16233500
Öffnungszeiten des Bürgerbüros für Bürgeranliegen:
Montag | 07:30 Uhr - 13:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 Uhr - 13:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung (falls Sie Fragen an unsere Fachabteilungen haben, empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit diesen, damit die Anwesenheit kompetenter Ansprechpartner sichergestellt ist).
Mitteilung gemäß § 13 Abs. 5 AVG bzw. § 85 BAO betreffend Anbringen an die Marktgemeinde Maria Enzersdorf:
Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf nimmt Anbringen ausschließlich zu folgenden Zeiten entgegen:
Schriftliche Anbringen werden nur während der folgenden Amtsstunden entgegengenommen:
Montag bis Donnerstag (werktags) 8 Uhr – 16 Uhr
Freitag (werktags) 8 Uhr – 12 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten eingehende schriftliche Anbringen gelten erst zu den nächstfolgenden Amtsstunden als eingegangen.
Mündliche Anbringen werden nur während der folgenden Parteienverkehrszeiten entgegengenommen:
Montag bis Freitag (werktags) 8 Uhr – 12 Uhr
Mittwoch (werktags) auch 14 Uhr – 18 Uhr
Elektronischer Verkehr
Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf hat gemäß § 13 Abs. 2 AVG und § 86b BAO folgende technische Voraussetzungen und organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr festgelegt:
Anbringen per E-Mail
Für schriftliche Anbringen, die per E-Mail eingebracht werden, steht ausschließlich die E-Mailadresse gemeindeamt@mariaenzersdorf.gv.at zur Verfügung.
Wenn Sie eine andere Emailadresse verwenden (zB die persönliche Emailadresse von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Marktgemeinde Maria Enzersdorf) entfaltet Ihr Anbringen keine Rechtswirkungen. Das bedeutet, dass Ihr Anbringen nicht als rechtswirksam eingebracht gilt und Sie dadurch eine verfahrensrechtliche Frist versäumen könnten.
Das Anbringen ist in einem der folgenden Dateienformate zu übermitteln: .TXT, .PDF, .RTF, .DOC, .DOCX, .XLS, .XLSX, .JPG, .JPEG, .PNG, .BMP, .ZIP, .RAR, .7Z.
Wenn Sie andere Dateienformate als die oben genannten übermitteln, so werden diese von der Marktgemeinde nicht entgegengenommen. Die Übermittlung eines Links, über welchen von der Marktgemeinde Dokumente heruntergeladen werden sollen, ist auch nicht zulässig. Solche Anbringen entfalten keine Rechtswirkungen.
Ein elektronisch übermitteltes Anbringen darf die Größe von 10 Megabyte (inklusive aller Beilagen) nicht überschreiten. Elektronisch übermittelte Schreiben (E-Mails), die diese Größe überschreiten, können vom Server der Marktgemeinde nicht verarbeitet werden. Solche Anbringen entfalten daher ebenfalls keine Rechtswirkungen.
Anbringen per Fax
Für schriftliche Anbringen, die per Fax eingebracht werden, steht ausschließlich folgende Faxnummer zur Verfügung: +43 (676) 88403-246
Wenn Sie eine andere Faxnummer verwenden, entfaltet Ihr Anbringen keine Rechtswirkungen. Das bedeutet, dass Ihr Anbringen nicht als rechtswirksam eingebracht gilt und Sie dadurch eine verfahrensrechtliche Frist versäumen könnten.
Außerhalb der Amtsstunden eingehende elektronische Anbringen (E-Mail, Fax) gelten zu den nächstfolgenden Amtsstunden als eingegangen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nichtbeachtung dieser Regelung eine verfahrensrechtliche Frist versäumen könnten.
Elektronische Amtssignatur gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz:
Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke; diese Bildmarke kann auch senkrecht angebracht sein.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Maria Enzersdorf
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
- Persönlich
- Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
- Per Fax
- Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)