Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf setzt im Bereich der Bebauungsvorschriften und Förderungen seit langem eine Vorreiterrolle gegen den Klimawandel und zeigt auf, wie auf regionaler Ebene ein wichtiger Beitrag für die Verbesserung des lokalen Mikroklimas geleistet werden kann.
Schon vor fast 50 Jahren gab es im ersten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde im Jahr 1978 Vorschriften, dass im Bauland ein gewisses Maß an Freiflächen freigehalten werden muss. Heute nehmen die Freiflächen mit 42 Hektar fast 25 Prozent des gesamten gewidmeten Baulandes ein.
Seit dem Beginn der 2020er Jahre wurden die Bebauungsvorschriften so abgeändert, dass zusätzliche Maßnahmen bei Neubauten verpflichtend sind. Vor allem das Jahr 2024 ist dabei ein Meilenstein, da noch strengere Auflagen beschlossen wurden.
An dieser Stelle einige Beispiele:
+ Um einer übermäßigen Versiegelung des Bodens vorzubeugen, müssen 75 Prozent eines Bauplatzes unversiegelt bleiben. So wird sichergestellt, dass Regenwasser auf Eigengrund versickern kann, dem Grundwasser zugeführt wird und die Kanäle nicht belastet.
+ Bei Neu- und Zubauten mit Flachdächern müssen die Dachflächen begrünt werden.
+ Bei Neu- und Zubauten von Wohnhäusern ab vier Wohneinheiten müssen zumindest 50 Prozent der Fassadenflächen begrünt werden.
+ Werden KFZ-Stellplätze neu errichtet, dann müssen diese so ausgeführt werden, dass die Oberflächen überwiegend sickeroffen sind. Werden auf einem Grundstück drei oder mehr Stellplätze gebaut, muss je drei Stellplätze ein Baum einer gewissen Größe mit einer Baumscheibe von mindestes 6m² gesetzt werden.
Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern auch Förderungen an, die klimafreundliches Neu- und Umbauen finanziell erleichtern.
Um folgende Förderungen kann angesucht werden:
+ Förderung für den Einbau von Solar-, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen für Einzel-, aber auch Gemeinschaftsanlagen
+ Förderung für die Begrünungen von Fassaden und Dächern