Rattenbekämpfung im Gemeindegebiet

Rattenbekämpfung im Gemeindegebiet

Ratten gehören zu den weitest verbreiteten Gesundheitsschädlingen und stellen auch im Gemeindegebiet von Maria Enzersdorf ein latentes Problem dar. Sie vermehren sich schnell, sind äußerst widerstandsfähig und können durch ihr Verhalten Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Vorräten verursachen. Darüber hinaus können sie Krankheitserreger übertragen, weshalb eine konsequente Rattenbekämpfung von großer Bedeutung ist.

Warum treten Ratten vermehrt auf?

  • Ratten finden vor allem dort gute Lebensbedingungen, wo ihnen Nahrung und Unterschlupfmöglichkeiten angeboten werden. Offene Komposthaufen, falsch entsorgte Lebensmittelabfälle oder frei zugängliche Futterstellen für Haustiere und Wildtiere begünstigen ihre Ausbreitung. Auch Abwasserkanäle und schlecht gesicherte Kellerschächte bieten ideale Rückzugsorte.

Wer hat Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen?

  • Jeder Liegenschaftseigentümer – Details sind in einer eigenen Verordnung geregelt: VO RIS Rattenbekämpfung
    • Verstöße gegen die Verordnung stehen unter der Androhung von Verwaltungsstrafen.
  • Auch die Gemeinde selbst führt regelmäßig Maßnahmen zur Rattenbekämpfung in ihrem Eigenbereich als Liegenschaftseigentümerin oder Anlagenbetreiberin durch – insbesondere im Kanalnetz, bei den Müllsammelstellen, in öffentlichen Grünanlagen und sonstigen Gemeindeliegenschaften. 

Wie sind die Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen?

Was kann die Bevölkerung sonst noch tun?

Ein nachhaltiger Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist nur möglich, wenn alle mitwirken   - etwa unter Beachtung folgender Hinweise:

  • Keine Lebensmittelreste offen lagern oder über den Hausmüll entsorgen, insbesondere nicht in unverschlossenen Behältern.
  • Komposthaufen richtig verwenden – keine Fleisch- oder gekochte Speisereste kompostieren.
  • Futterstellen für Haustiere abends entfernen und keine offenen Vogel- oder Wildtierfütterungen druchführen.
  • Schäden an Gebäuden und Leitungen zeitnah reparieren, um Ratten-Zugänge zu verhindern.
  • Rattensichtungen melden – Hinweise auf vermehrten Befall sollten den Grundeigentümern bzw. der Gemeinde oder einem Schädlingsbekämpfer gemeldet werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Abt. Sicherheit & Zivilschutz) gerne zur Verfügung.