Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hortbesuch finden Sie in der Betreuungsvereinbarung. Die pädagogischen Rahmenbedingungen werden in jedem Hort ausgearbeitet und mit der NÖ Bildungsdirektion abgestimmt.
Standorte
Öffnungszeiten der Horte
- Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 17 Uhr. Bei Bedarf bis maximal 18 Uhr.
- Die Hortferien und die schulautonomen Tage richten sich nach dem NÖ Pflichtschulgesetz.
- Für eine Kinderbetreuung in den Ferienmonaten Juli und August benötigen Sie eine gesonderte Anmeldung – das Anmeldeformular wird im Hort ausgeteilt. Die Gemeinde bietet eine Betreuung in den ersten und letzten drei Ferienwochen im jeweiligen Stammhort, Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.30 Uhr und Freitag 7.00 - 16.00 Uhr. In der 4. und 6. Ferienwoche ist bei Vorliegen von mindestens 15 Anmeldungen pro Ferienwoche einer der beiden Horte geöffnet.
Aufnahmekriterien
- Schulbesuch des Kindes in der Volksschule Schulplatz bzw. Volksschule Südstadt in Maria Enzersdorf
- Hauptwohnsitz in Maria Enzersdorf oder Gießhübl
- Berufstätigkeit aller Erziehungsberechtigter; Arbeitsbestätigungen sind bei Anmeldung bzw. Weitermeldung vorzulegen; eine Änderung beim Arbeitsverhältnis ist dem Hort unaufgefordert mitzuteilen.
Wie findet die Einschreibung statt
- Vorab ist der Gemeinde das elektronische Anmeldeformular unterschrieben zu übermitteln. Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
- Bei einer Neuanmeldung für das kommende Schuljahr ist die Abgabe bis Ende Jänner des jeweiligen Jahres erforderlich.
- Detaillierte Informationen zur Schuleinschreibung finden Sie sowohl in der Dezemberausgabe der Gemeindezeitung als auch auf den Webseiten der Volksschulen. Im Anschluss an die Schuleinschreibung in der Volksschule ist eine Vorstellung des Kindes im Hort bei einer Besprechung mit der Hortleitung notwendig. Wir ersuchen um vorherige Terminvereinbarung im jeweiligen Hort.
- Während des laufenden Schuljahres erfolgt die Anmeldung nach vorheriger Terminabsprache persönlich im jeweiligen Hort.
- Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Hortleitungen oder das Bürgerservice
Was ist mitzubringen
- unterschriebene Betreuungsvereinbarung
- Arbeitsbestätigung beider Erziehungsberechtigter
- E-Card
- Vormundschaftsdekret bzw. Obsorgevereinbarung
Kosten der Hortbetreuung
Die Kosten richten sich nach den in Anspruch genommenen Betreuungszeiten - die Detailaufstellung finden Sie unter Gebühren und Entgelte
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