Kinderhorte Allgemeine Informationen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hortbesuch finden Sie in der Betreuungsvereinbarung.
Die pädagogischen Rahmenbedingungen werden in jedem Hort ausgearbeitet und mit der NÖ Bildungsdirektion abgestimmt. Die hortpädagogischen Konzepte finden Sie auf den Unterseiten der beiden Horte.

Standorte

Aufnahmekriterien

  • Schulbesuch in einer öffentlichen Pflichtschule (Volksschule) in Maria Enzersdorf
  • Hauptwohnsitz in Maria Enzersdorf oder Gießhübl
  • Berufstätigkeit aller Erziehungsberechtigten; zur Abgabe der Arbeitsbestätigungen werden Sie jährlich im Mai von der Gemeinde aufgefordert

Wo findet die Einschreibung statt

  • Im jeweiligen Hort parallel zur Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr.
  • Während des laufenden Schuljahres (sofern noch Plätze vorhanden sind), erfolgt die Anmeldung nach vorheriger Terminabsprache persönlich im jeweiligen Hort.

Was ist mitzubringen

  • E-Card
  • Arbeitsbestätigung beider Erziehungsberechtigten
  • Vormundschaftsdekret/Obsorgevereinbarung
  • Ausgefüllte und unterschriebene Formulare

Kosten der Hortbetreuung

Diese finden Sie hier.

Öffnungszeiten der Horte

  • Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 17 Uhr. Bei Bedarf (mindestens 5 Anmeldungen) bis maximal 18 Uhr.
  • Die Hortferien entsprechen den Ferien nach dem NÖ Pflichtschulgesetz bzw. allfälliger schulautonomer Tage.
  • Für eine Kinderbetreuung in den Ferienmonaten Juli und August benötigen Sie eine gesonderte Anmeldung – das Anmeldeformular wird im Hort ausgeteilt. Die Gemeinde bietet eine Betreuung in den ersten und letzten drei Ferienwochen im jeweiligen Stammhort, Montag bis Freitag von 7.30 – 17.00 Uhr. In der 4., 5. und 6. Ferienwoche ist bei Vorliegen von mindestens 12 Anmeldungen pro Ferienwoche einer der beiden Horte geöffnet (2020: Hort Franz Josef-Straße).


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