Allgemeine Subventionen

Die Gemeinde fördert Leistungen, die im Interesse der örtlichen  Gemeinschaft gelegen sind. Die Vergabe erfolgt durch den Gemeinderat, ein Rechtsanspruch auf eine Subvention besteht nicht.

Unter "Allgemeine Subventionen" fallen solche Zuwendungen, für die nicht schon spezielle Regelungen existieren - eine Übersicht finden Sie hier.

Über jährliche Subventionen wird für das laufende Kalenderjahr im Frühherbst entschieden:

  • Frist für die Einreichung inklusive aller nötigen Beilagen: 31.07. des Jahres

Einzelsubventionen (Projektsubventionen) können jederzeit beantragt werden.

In jedem Fall hat die Antragstellung mittels des folgenden Formulars zu erfolgen und sind die darin angesprochenen Nachweise zu erbringen: Fragebogen allgemeine Subventionen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.