Allgemeine Subventionen

Die Gemeinde fördert allenfalls Leistungen, die im Interesse der örtlichen  Gemeinschaft gelegen sind. Die Vergabe erfolgt durch den Gemeinderat, ein Rechtsanspruch auf eine Subvention besteht nicht.

Was sind Subventionen - welche Kriterien müssen erfüllt sein:

Subventionen werden als vermögenswerte Zuwendungen definiert, die durch Verwaltungsträger an ein Privatrechtssubjekt aus öffentlichen Mitteln zur Herbeiführung eines im öffentlichen Interesse gelegenen subventionsgerechten Verhaltens oder Erfolgs gewährt werden. 

Unter "Allgemeine Subventionen" fallen solche Zuwendungen, für die nicht schon spezielle Regelungen existieren - eine Übersicht finden Sie hier.

Über jährliche Subventionen wird für das laufende Kalenderjahr im Frühherbst entschieden:

  • Frist für die Einreichung inklusive aller nötigen Beilagen: 31.07. des Jahres; später einlangende Ansuchen können erst im Folgejahr behandelt werden.

Einzelsubventionen (Projektsubventionen) können jederzeit beantragt werden.

In jedem Fall hat die Antragstellung mittels des folgenden Formulars zu erfolgen und sind die darin angesprochenen Informationen und Nachweise zu erbringen, widrigenfalls keine Behandlung des Subventionsansuchens erfolgen kann: Fragebogen allgemeine Subventionen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.