Die örtliche Raumordnung ist abgestimmt und genehmigt durch das Amt der NÖ Landesregierung und in mehreren Ebenen geregelt.
Örtliches Entwicklungskonzept
Das Örtliche Entwicklungskonzept ist verordneter Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogramms und stellt eine jederzeit nachvollziehbare Entscheidungshilfe für alle Raumordnungsfragen in der Gemeinde dar. Es ist gemeinsam mit dem Flächenwidmungsplan Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogramms.
Das Örtliche Entwicklungskonzept ist eine Zusammenfassung der Aussagen über die einzelnen Sachbereiche (Siedlung, Freiraum, Verkehr etc.).Die Verordnung dazu samt Planbeilage in aktueller Form finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Flächenwidmungsplan
Im Flächenwidmungsplan ist durch die Festlegung der Widmungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche) geregelt, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Außer den Widmungen sind im Flächenwidmungsplan auch Kenntlichmachungen festgelegt. Diese umfassen z.B. bestehende Bundes-, Landesstraßen, Eisenbahnen, etc., Nutzungsbeschränkungen wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit gravierenden Gefährdungen sowie Vorbehaltsflächen. Darüber hinaus sind sonstige Festlegungen enthalten, wie etwa Zentrumszonen (Gebiete, in denen exklusiv eine bestimmte Widmungsart zulässig ist).
Bebauungsplan & Bebauungsvorschriften
Der Bebauungsplan enthält die Regeln für die Bebauung und für die Verkehrserschließung. Es werden bauliche Rahmenbedingungen wie die Straßenfluchtlinien, die Bebauungsweise und die Bebauungshöhe (oder höchstzulässige Gebäudehöhe) sowie Schutzzonen, erhaltenswürdige Altortgebiete, Baufluchtlinien, Bauwich, Bebauungsdichte etc. festgelegt.
Der Bebauungsplan besteht aus der Verordnung (Bebauungsvorschriften in Textform) und den dazugehörigen Plandarstellungen (Bebauungsplan).
Die Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Maria Enzersdorf regeln u.a. Mindestmaße von Bauplätzen, Gestaltung der Bauwerke im Altortgebiet, Bauvorschriften für die Schutzzonen, Freiflächen und deren Ausgestaltung etc.
Die Verordnung dazu in aktueller Form finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Plandarstellungen
Hier finden Sie unseren Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Die Plandarstellungen dienen zur Erstinformation, wobei auf die Richtigkeit bzw. die Aktualität der Inhalte kein Rechtsanspruch besteht.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.
Der Schutzzonenplan
Aktuelle Bausperren
BS 21 / Grünland