Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Gebühren und Entgelte
Die Abgabe umfasst den Einheitssatz nach § 38 NÖ Bauordnung 2014 (Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe).
Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 beschlossen (Gemeinderat am 26.11.2025).
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Baubehörde.