Aufschließungsbeiträge

Die Abgabe umfasst den Einheitssatz nach § 38 NÖ Bauordnung 2014 (Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe).

Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 beschlossen (Gemeinderat am 26.11.2025).

NrAbsPktBezeichnungEuro



Einheitssatz für die vorgesehene Ausbaubreite je Laufmeter Straße1114,00

 Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Baubehörde.