Aufschließungsbeiträge

Die Abgabe umfasst den Einheitssatz nach § 38 NÖ Bauordnung 2014 (Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe).

Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.11.2022 beschlossen (Gemeinderat am 28.09.2022).

NrAbsPktBezeichnungEuro



Einheitssatz für die vorgesehene Ausbaubreite je Laufmeter Straße1070,00

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