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Die Abgabe umfasst den Einheitssatz nach § 38 NÖ Bauordnung 2014 (Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe).
Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.11.2022 beschlossen (Gemeinderat am 28.09.2022).
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Baubehörde.