Vorhaben welche in §15 der NÖ Bauordnung 2014 angeführt sind, sind mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:
Eine genaue Auflistung finden Sie im Gesetzestext.
Bitte mitbringen:
Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.