Fassadenaktion

Im Rahmen der Fassadenaktion werden die Restaurierung aller von der Straße aus einzusehenden Teile des Hauses und von straßenseitigen Einfriedungen (soweit diese bauliche Anlagen sind) gefördert.

Dabei muss der ursprüngliche Charakter des Hauses bzw. der Einfriedung gewährleistet bleiben.

Nicht gefördert werden die Baustelleneinrichtung, Gerüstungen, Baunebenkosten (Abgaben,
Gebühren, etc.), sowie die Mehrwertsteuer. 

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Baubehörde.


Fassadenaktion (die dazugehörigen Richtlinien) (75 KB) - .PDF