Feuerbeschau

brandgefahr

Neue Bestimmungen zur Feuerpolizeilichen Beschau

Aufgrund der letzten Novellierung des NÖ Feuerwehrgesetzes ist für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau nicht mehr die Gemeinde, sondern der Rauchfangkehrermeister verantwortlich. Dieser hat die feuerpolizeiliche Beschau innerhalb einer Überprüfungsperiode von 10 Jahren durchzuführen.

Dabei werden in einem Protokoll die vorgefundenen brandschutztechnischen Mängel sowie eine Fristsetzung zur Behebung der Mängel festgehalten. Andere Mängel wie z.B. Baumängel werden der Baubehörde in einem gesonderten Protokoll zur weiteren Behandlung gemeldet.

Wenn die Mängel nicht behoben werden, erfolgen eine Anzeige bei der Behörde und eine bescheidmäßige Vorschreibung der Mängelbehebung. Als zuständiger Rauchfangkehrermeister gilt jener, welcher vom Eigentümer/ Nutzungsberechtigten mit der Wahrnehmung der Kehrverpflichtung beauftragt wurde.

Der Kostenbeitrag für die feuerpolizeiliche Beschau wird gemäß der NÖ Kehrgebührenordnung direkt vom Rauchfangkehrer verrechnet. Von den für den Großteil der Gebäude in Maria Enzersdorf zuständigen Rauchfangkehrermeister wurde bereits ein Zeitplan für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau vorgelegt.

Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf wird Sie in der Gemeindezeitung über den Zweck und Umfang der feuerpolizeilichen Beschau laufend informieren.