Friedhof

Luftbild des Maria Enzersdorfer Friedhofs

Der Friedhof der Marktgemeinde befindet sich zwischen Kais. Elisabeth-Straße (Eingangstor) und Grenzgasse (zwei Eingangstore).

Die Aufbahrungshalle liegt in der Nähe des Eingangs Kais. Elisabeth-Straße. 

Öffnungszeiten:

  • November bis März von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • April bis Oktober von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • zu Allerheiligen, Allerseelen und am Heiligen Abend von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Suche nach Verstorbenen
Hier gelangen Sie zur Gräbersuche, wo Sie ermitteln können in welchem Grab eine verstorbene Person beigesetzt wurde.

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung befindet sich im Rathaus Hauptstraße 37.

Sie erfolgt auf Basis des NÖ Bestattungsgesetzes sowie der Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Maria Enzersdorf.

Die aktuellen Friedhofsgebühren finden Sie hier.

Insbesondere betreffend folgende mit der Verwaltung unseres Friedhofs verbundenen Themen können Sie sich an die Friedhofsverwaltung wenden:

  • Gräberverwaltung
  • Friedhofsgebühren
  • Errichtung von Grabdenkmälern am Friedhof

In Zusammenhang mit der Durchführung von Beerdigungen am Friedhof Maria Enzersdorf bitte um Beachtung, dass eine Beerdigung nur nach erfolgter Vorlage einer Sterbeurkunde der zu beerdigenden Person möglich ist.

Nutzen Sie bitte unser Antragsformular für Friedhofsangelegenheiten

Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Bürgerservice.

Die Serviceleistungen im Zusammenhang mit Beerdigungen werden durch private Bestattungsunternehmen durchgeführt. Eine Auswahl finden Sie hier.


Hinweis zur Standsicherheit von Grabdenkmälern:

  • Alle Benützungsberechtigten von Grabstellen auf dem Friedhof sind im eigenen Interesse aus Haftungsgründen verpflichtet, bei den Grabdenkmälern, Einfassungen und Grabdeckeln für eine Standsicherheit bzw. Freiheit von Rissen zu sorgen - Sie sollten daher im eigenen Interesse die Grabstelle laufend kontrollieren.
  • Bei Vorhandensein von Schäden sind die Benützungsberechtigten verpflichtet, einen hierfür befugten Steinmetzbetrieb mit den Sanierungsarbeiten zu beauftragen.
  • Die Marktgemeinde Maria Enzersdorf möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie für etwaige Schäden an angrenzenden Grabstellen bzw. bei Gefährdung von Personen hervorgerufen durch das Ihnen als Benützungsberechtigten zuzurechnende Grabdenkmal persönlich zivil- und strafrechtlich haften.