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Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten der Tarife A und B des Gebrauchsabgabegesetzes mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.
Der volle Gesetzestext ist z.b. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes ersichtlich gemacht.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Infrastruktur.