Gebrauchsabgabe

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten der Tarife A und B des Gebrauchsabgabegesetzes mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

Der volle Gesetzestext ist z.b. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes ersichtlich gemacht.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Infrastruktur.