Gemäß § 31 Abs.1 der NÖ BauO 2014
hat die Baubehörde bei Fertigstellung eines neuen Gebäudes mit
Aufenthaltsräumen diesem Gebäude eine Hausnummer zuzuweisen. Diese Nummer ist
beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar anzubringen.
Aus Gründen der
einheitlichen Erscheinungsform dieser Nummerierungen aber auch wegen der
günstigen Konditionen der Gemeinde wird die entsprechende Hausnummerntafel von
der Gemeinde bestellt. Natürlich kann auch bei Verlust oder Beschädigung
eine neue Hausnummerntafel bestellt werden.
Der Selbstkostenpreis beträgt € 32,00 inkl. Mwst und Nebenkosten.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.