Herstellung von Kopien (Kostenersatz)

Kostenersatz für die Herstellung von Kopien.

Die letzte Festsetzung erfolgte mit Wirkung vom 1.1.2024.


NrAbsPktKopierkosten (Ersatz)Euro ab 2024
   SW A40,80
   SW A31,30
   Farbe A41,30
   Farbe A32,10
   doppelseitige Kopien oder Drucke: es gelten die 2-fachen Werte
   alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer


Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Bürgerservice.