Hundeabgabe

Abgabepflichtig gemäß § 4 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hundes muss die Anmeldung bei der Marktgemeinde Maria Enzersdorf erfolgen. 

Die Anmeldung kann persönlich im Bürgerbüro im Rathaus oder online mittels Anmeldeformular erfolgen. 

Zur Anmeldung sind folgende Informationen und Unterlagen erforderlich:

  1. Name und Hauptwohsnitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  4. im Fall des Haltens von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  5. Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  6. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (aktuelle Deckungsbestätigung der Versicherung)

Nach Erfassung aller Hundedaten erhalten Sie von uns eine Hundeabgabemarke.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Finanzen und der Abteilung Sicherheit.

 Nr Bezeichnung Euro
 1für Nutzhunde jährlich 6,54
 2für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltungsgesetzes jährlich pro Hund 156,00
 3für alle übrigen Hunde jährlich 62,30
 die Hundemarke (Ersatzhundemarke) ist im Abgabenbetrag nicht enthalten. 
Ersatzhundemarke 2,10