Kanal- und Wasseranschlüsse bei privaten Bauvorhaben

Wasseranschluss an die Ortswasserleitung:


Für den Wasser-Hausanschluss ist ein Ansuchen mit genauem Lageplan und Lagemäßige Darstellung der Anschlussleitung und dem Wasserzählerschacht auf Privatgrund an die Marktgemeinde Maria Enzersdorf zu richten.

Befindet sich das Gebäude weniger als 7 Meter von der Grundgrenze entfernt, so kann der Wasserzählerschacht entfallen.
In diesem Fall muss der Wasserzähler unmittelbar nach Eintritt der Leitung in den Keller montiert werden.

Sollte sich das Gebäude mehr als 7 Meter entfernt von der Grundgrenze befinden, muss unmittelbar nach der Grundgrenze ein Schacht gesetzt werden. (Siehe Anschlussschema Wasseranschluss.pdf)

Die Herstellung der Wasserzuleitung (ab der Grundgrenze bis zum Wasserzähler) und die Montage der Was­serzählerbrücke erfolgt durch einen befugten vom Liegenschaftseigentümer beauftragten Professionisten in direkter Abstimmung und nach den Vorgaben des Wasserwerks der Marktgemeinde Maria Enzersdorf.  

Der Wasserzähler wird von der Marktgemeinde Maria Enzersdorf beigestellt.

Der Wasserzählerschacht ist hinsichtlich der Mindestabmessungen gemäß Anschlussschema „Anhang 1 - 2“ auszuführen (gemauerte bzw. Fertigteilbauweise). 

  • Bei Einfamilienhäusern ist alternativ auch ein runder Fertigteil-Wasserzählerschacht mit 1,2 Meter Durchmesser und Flachstelle für die Zählerbrücke möglich.
  • Bei Mehrfamilienhäusern ist der Schacht dementsprechend größer herzustellen (siehe „Anhang 2“)
  • Der Einstieg muss einen Durchmesser von mindestens 60 x 60 cm aufweisen.

Für die ordnungsgemäße Erhaltung der Anschlussleitungen und der damit verbundenen Bauwerke und Einrichtungen ab der Grundgrenze ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.  Rohrleitungsdefekte zwischen Grundgrenze und Wasserzähler sind umgehend zu beheben.

Weitere Details finden Sie in der Wasserleitungsordnung der Gemeinde.

Das Formular für den Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz finden Sie hier.


Kanalanschluss an das Kanalsystem:


Für den Kanal-Hausanschluss ist ein Ansuchen mit genauem Lageplan und lagemäßige Darstellung der Anschlussleitung und dem Übergabeschacht auf Privatgrund an die Marktgemeinde Maria Enzersdorf zu richten.

Der Kanalanschluss auf Privatgrund bis zur Grundgrenze ist durch den Liegenschaftseigen­tümer herzustellen (siehe Anschlussschema Kanalanschluss)

Für den Kanalanschluss muss ein Schacht mit einer Putzöffnung unmittelbar nach der Grundgrenze auf Privatgrund gesetzt werden.

Der Kanalputzschacht kann in runder Form ausgeführt sein. Der Innendurchmesser muss  mindestens 1 Meter betragen. Die Höhe ergibt sich durch die Kanalanschlusshöhe.

Bei der Planung des Hausanschlusskanals und der Inneninstallationen ist die Rückstau­ebene zu berücksichtigen. Die maßgebliche Rückstauebene liegt in der Regel 10 cm über der Schachtoberkante (Abdeckung des Schachtes) des dem angeschlossenen Objekt in Fließrichtung am nächsten liegenden Kanalschachtes. Müssen Entwässerungsgegenstände (WC, Bodenabläufe etc.) angeschlossen werden, die unter der Rückstauebene liegen, sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Austreten und Überflutung mit Abwasser bei einem Rückstau aus dem Kanal zu treffen.

Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Die Ableitung von Entwässerungsgegenständen, die über der Rückstauebene liegen soll getrennt aus dem Haus geführt werden.
  • Das Abwasser von Entwässerungsgegenständen unter der Rückstauebene soll zusammen­gefasst und mit einer Pumpstation (Abwasserhebeanlage) in den Hausanschlusskanal ge­pumpt werden. 
  • Wenn Entwässerungsgegenstände, die unter der Rückstauebene liegen im freien Gefälle in den Hausanschlusskanal angeschlossen werden können, ist eine Sicherung mit einer dop­pelten Rückstauklappe möglich. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Rückstauklappen bzw. Verschlüssen keinen 100 %igen Schutz vor Überflutun­gen und Abwasseraustritten unter der Rückstauebene bietet.

Informationen des Landes NÖ zum Hauskanal finden Sie hier: Der Hauskanal in Niederoesterreich.pdf

Das Formular für den Antrag betreffend Herstellung eines Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.


Nähere Auskünfte erhalten Sie in unserer Abteilung Wasserwerk.