Leuchtstoffröhren

Leuchte

grundsätzlich Rückgabe im Fachhandel (Pfandregelung)

Annahmebedingungen (es werden getrennt angenommen):

  • Leuchtstoffröhren mit 28 mm Ø bis 1.200 mm Länge
  • mit 28 mm Ø über 1.200 mm Länge
  • mit 36 mm Ø bis 1.200 mm Länge
  • mit 36 mm Ø über 1.200 mm Länge
  • alle Sonderformen (Natrondampflampen, Halogenmetalldampflampen)

Bitte beachten:

  • Nur unzerbrochene Röhren abgeben
  • Glühbirnen können nicht angenommen werden (gehören in den Restmüll)
  • Die Leuchtstoffröhren spätestens bei der Abgabe nach Länge und Durchmesser sortieren
  • Für die Entgegennahme von Leuchtstoffröhren ist ein Entgelt lt. Tarifblatt zu leisten (keine Pfandrückvergütung).
  • Das gesamte Material (Trägergas, Leuchtstoffbeschichtung, Glas und Metallkappen) wird der Wiederverwertung zugeführt. Eine kostenlose Entsorgung ist leider dennoch nicht möglich.