Strafregisterbescheinigung

Sie können einen Strafregisterauszug bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte Wohnsitzmeldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. 

Ausstellung unter Mitnahme eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass!)
Persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich! 

Kosten:
Gewöhnlicher Strafregisterauszug (mit oder ohne Angabe eines Adressaten)

Pauschal € 26,00 

Bei Beantragung unter Inanspruchnahme der ID Austria reduziert sich die Gebühr jeweils um € 8,00. 

ACHTUNG!

Für Sonderauszüge

*) „Strafregisterauskunft Kinder- und Jugendfürsorge“ oder

*) „Strafregisterauskunft Pflege und Betreuung“ oder

*) „Strafregisterauskunft terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“

ist zusätzlich die Vorlage eines vollständig ausgefüllten und vom Dienstgeber / von der Organisation im Original abgestempeltes und unterschriebenes Formular erforderlich.

Pauschal € 29,00 

Gesamtkosten beider Auszüge: € 55,00

Plus € 29,00 für jeden weiteren Sonderauszug (siehe oben) 

Folgendes Formular ist bei der Antragsstellung mitzubringen: Strafregister_Beilage_2023.pdf herunterladen (0.08 MB) 

Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement (kostenfrei)

Alle Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie auf der Seite oesterreich.gv.at-Seite