Richtigstellung im Grundbuch

gericht

Information für die Eigentümer:

Immer wieder wird in behördlichen Verfahren festgestellt, dass im Grundbuch von Liegenschafts- und Wohnungseigentümern offensichtlich nicht mehr aktuelle Namen und Wohnadressen eingetragen sind. Dieser Umstand kann in einem behördlichen Verfahren rechtliche Nachteile (z.B. Verlust der Parteistellung) nach sich ziehen, da die Zustellung von Verständigungen, Ladungen, etc. immer an die Adresse laut Grundbuchseintragung zu erfolgen hat.

Eine An- oder Ummeldung beim Meldeamt darf und wird nicht automatisch an das Grundbuch weitergegeben.

Die Änderung im Grundbuch kann ausschließlich vom Eigentümer selbst veranlasst werden.

Es wird daher allen Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümern im eigenen Interesse empfohlen, ihre Daten beim Bezirksgericht Mödling korrigieren zu lassen.