Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder

Die Abgabe umfasst die Abstellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder nach den Bestimmungen des § 41 der NÖ Bauordnung 2014.

Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.11.2022 beschlossen (Gemeinderat am 28.09.2022).

NrAbsPktBezeichnungEuro



Einheitssatz je Abstellplatz für Fahrräder2.554,40

 Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Baubehörde.