Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder

Die Abgabe umfasst die Abstellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder nach den Bestimmungen des § 41 der NÖ Bauordnung 2014.

Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 beschlossen (Gemeinderat am 26.11.2025).

NrAbsPktBezeichnungEuro



Einheitssatz je Abstellplatz für Fahrräder2.632,00

 Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Baubehörde.