Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge

Stellplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 41 der NÖ Bauordnung 2014.

Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 beschlossen (Gemeinderat am 26.11.2025).

NrAbsPktBezeichnungEuro



Abgabe je Stellplatz26.316,00

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