Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge

Stellplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 41 der NÖ Bauordnung 2014.

Die letzte Änderung wurde mit Wirkung vom 01.11.2022 beschlossen (Gemeinderat am 28.09.2022).

NrAbsPktBezeichnungEuro



Abgabe je Stellplatz25.544,40

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