Bei Todesfällen im Ortsgebiet ist grundsätzlich eine Totenbeschau durchzuführen. Näheres finden Sie bei österreich.gv.at.
Das Verfahren in NÖ ist im NÖ Bestattungsgesetz in den §§ 2 – 8 geregelt (siehe Rechtsinformationssystem des Bundes):
Die Verständigung der/des die Totenbeschau vornehmenden Ärztin/Arztes übernehmen üblicherweise die behandelnden Ärzte der/des Verstorbenen bzw. Bestattungsunternehmen oder Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Für die Totenbeschau für Todesfälle in Maria Enzersdorf stehen folgende Ärzte zur Verfügung (Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 6 NÖ Bestattungsgesetz):
- Primär
- Gemeindeärztin Dr. Christiane Zahornitzky (Telefon 0699 17171168) oder
- Gemeindearzt Dr. Wolfgang Zahornitzky (Telefon 0699 10869209)
- Nur für den Fall, dass die Gemeindeärzte beide länger verhindert sind, wird vorab durch die Gemeinde in Vertreter aus nachfolgender Ärzteliste festgelegt (die tatsächlich Diensthabenden sind Polizei, Rettung sowie den Bestattungsunternehmen bekannt):
- Dr. Stefan Kressler (Telefon 0699 15557757)
- Dr. Martin Seifert (Telefon 0664 5368838)
- Dr. Rainer Jesenko (Telefon 02236 892687)
aktuelle Vertretungen
Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung der Abteilung Bürgerservice.