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Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die zu 35% in den Gemeinden verbleibt. Die übrigen 65% werden mit dem Land NÖ verrechnet. Es handelt sich dabei um eine Selbstberechnungsabgabe.
Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die zu 95% in den Gemeinden verbleibt. Die übrigen 5% werden mit dem Land NÖ verrechnet. Der Interessentenbeitrag ist von der Gemeinde mit Bescheid vorzuschreiben.
Auf der Homepage des Landes Niederösterreich finden Sie nähere Informationen, sowie Formulare zur Abgabenerklärung: Tourismusabgaben