Veranstaltungsanmeldung

Bestimmte öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Anmeldung bei der zuständigen Veranstaltungsbehörde – diese kann auch die Gemeinde sein.

Nähere Informationen siehe bei Österreich.gv.at.

Das NÖ Veranstaltungsgesetz finden Sie hier. 


§4 NÖ Veranstaltungsgesetz:

Bei Zuständigkeit der Gemeinde ist eine Anmeldung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung nachfolgendes Anmeldeformular vollständig auszufüllen und bei der Gemeinde einzubringen.


§12 NÖ Veranstaltungsgesetz:

Wenn die in der Anmeldung enthaltenen Angaben unrichtig oder unvollständig sind und bei der Gemeine nicht spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vollständig nachgereicht werden, wird die Veranstaltung untersagt.

Veranstaltungsanmeldung_Formular.docx herunterladen (0.08 MB)

Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.