Bestimmte öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Anmeldung bei der zuständigen Veranstaltungsbehörde – diese kann auch die Gemeinde sein.
Nähere Informationen siehe bei Österreich.gv.at.
Das NÖ Veranstaltungsgesetz finden Sie hier.
§4 NÖ Veranstaltungsgesetz:
Bei Zuständigkeit der Gemeinde ist eine Anmeldung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung nachfolgendes Anmeldeformular vollständig auszufüllen und bei der Gemeinde einzubringen.
§12 NÖ Veranstaltungsgesetz:
Wenn die in der Anmeldung enthaltenen Angaben unrichtig oder unvollständig sind und bei der Gemeine nicht spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vollständig nachgereicht werden, wird die Veranstaltung untersagt.
Veranstaltungsanmeldung_Formular.docx herunterladen (0.08 MB)
Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.