Verbrennen biogener Abfälle

lagerfeuer

... im Freien verboten

Das Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen ist bekanntlich ganzjährig verboten.

Ausnahmen des Verbrennungsverbotes finden Sie  in der „Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien“.

Soweit Gartenabfälle nicht im Garten selbst kompostiert werden, gehören diese in Ihre Biotonne bzw. Ihre Mehrkammertonne. Bei zu großem Anfall können Sie die alljährlich im November stattfindende Laub-, Grün- und Strauchschnitt-Sammelaktion der Marktgemeinde in Anspruch nehmen bzw. die Laubsammelsäcke (110 l Kraftpapiersäcke mit speziellem Aufdruck) gegen Gebühr (beinhaltet die Abfuhr durch die Hausmüllabholung) verwenden. Dies ist nur möglich, sofern eine Biomülltonne oder Mehrkammertonne vorhanden ist.

Selbstverständlich können Sie Ihren Laub-, Grün- und Strauchschnitt jederzeit zu den Öffnungszeiten beim Altstoffsammelzentrum kostenlos abgeben.

Hinweis: 
andere Säcke können keinesfalls abgeführt werden, da nur durch den Ankauf der Kraftpapiersäcke der Gemeinde die Abfuhrkosten gedeckt sind!