Wasserabgaben

Wasserabgaben gehören zusammen mit den Kanalabgaben und Abfallwirtschaftsgebühren zu den sogenannten „Hausbesitzabgaben“.

Es gibt einmalige Abgaben und laufende Abgaben.

Einmalabgaben:
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Bei einer späteren Änderung der Bemessungsgrundlagen (z.B. Zubau) wird eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben.
Die Vorschreibung erfolgt durch die Marktgemeinde Maria Enzersdorf - Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.

Laufende Abgaben:
Die Abgaben durch den laufenden Wasserbezug werden durch den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling vorgeschrieben. Die Einheitssätze werden mit dem Verbrauch bzw. dem Nennwert multipliziert; zusätzlich wird eine Bereitstellungsgebühr verrechnet.

Kampstraße 1
2344 Maria Enzersdorf
Telefon:
+43 2236 73940 0
Fax: +43 2236 73940 16
office@gvamoedling.at
Homepage: GVA Mödling

Die letzte Änderung erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2020 mit Wirkung vom 1.10.2020 (Anpassung an den Index). Die Einheitssätze werden mit dem Verbrauch bzw. dem Nennwert multipliziert.

Aktuelle Tarife (zzgl. 10% Mehrwertsteuer):

Bezeichnung
Euro
Einheitssatz je m³ Wasser
2,10
Bereitstellungsbetrag je m³ Berechnungsfläche
45,00
Anschlussabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
19,95
Ergänzungsabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
19,95

Für weiterführende Informationen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) die vollständige Verordnung (Stand Abfragedatum). Falls Sie den Stand der Verordnung zu einem anderen Datum benötigen, können Sie das im RIS direkt mit einem anderen Datum abfragen.

Hier gelangen Sie direkt zur Wasserabgabenordnung im RIS.