Plakatierungen

Das freie Anschlagen von Druckwerken (Plakaten) ist im Ortsgebiet nicht zulässig – zulässig ist das Plakatieren von Druckwerken grundsätzlich nur an zum Anschlagen von Druckwerken bestimmten Flächen.

Näheres kann der Plakatierungsverordnung der BH Mödling entnommen werden.

Neben Plakatflächen kommerzieller Anbieter von Plakatflächen stehen auch 26 gemeindeeigene Ankündigungstafeln zur Verfügung:

  • Ansprechstelle / Abgabestelle für Plakate: Abteilung Wirtschaftshof
  • Plakatgrößen: Format DIN A2 hoch (420x594 mm) und DIN A3 quer (420x297 mm)
  • Kosten für 14 Tage finden Sie hier
  • Die Plakatierung wird ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeinde vorgenommen. Die Plakatierung erfolgt jeweils Montag ab 7 Uhr. Die letzte Abgabemöglichkeit für angemeldete Plakate ist jeweils der Freitag vor dem Plakatiertermin bis spätestens 12 Uhr.
  • Inhalt, technische Form, Umfang, Material, Aussehen und Farbe der Plakatwerbung müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen.
  • Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Inhalts der Plakate trägt allein der Auftraggeber, der aus dem Impressum hervorgehen muss. Der Auftraggeber hält die Gemeinde hinsichtlich aller diesbezüglichen Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, insbesondere Ansprüche wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, Verstößen gegen das Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Datenschutzvorschriften, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
  • Informationen zu den Erfordernissen eines korrekten Impressums für Plakate finden Sie hier.